Von der Beckershoffstraße/Kreuzstraße aus dürfen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße über die Oberstraße bis zur Düsseldorfer Straße/Adlerstraße fahren. Foto: Kreisstadt Mettmann
Von der Beckershoffstraße/Kreuzstraße aus dürfen Radfahrer entgegen der Einbahnstraße über die Oberstraße bis zur Düsseldorfer Straße/Adlerstraße fahren. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Oberstraße kann von Radfahrer ab sofort auch entgegen der Einbahnstraße befahren werden.

Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Mettmann hat vor einem Jahr damit begonnen, Einbahnstraßen zu überprüfen, ob sie nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden können.

Unter anderem wurde auch die Straße Am Königshof überprüft. In der Vergangenheit war aus der Bürgerschaft der Wunsch geäußert worden, diese Straße für den Radverkehr in beide Richtungen freizugeben. Dies ist im vergangenen Jahr erfolgt und entsprechende Hinweise angebracht, die es Radfahrern erlauben, die Straße Am Königshof entgegen der Einbahnstraße zu befahren. Damit ist die Verwaltung dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nachgekommen und hat den Verkehrsfluss für die Radverkehr in der Stadt verbessert.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft auch weitere Einbahnstraßen, ob sie für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben werden können.

Eine weitere Straße, die Oberstraße, darf ab sofort von Radfahrern ab der Beckershoffstraße/Kreuzstraße bis zur Düsseldorfer Straße/Adlerstraße entgegen der Einbahnstraße benutzt werden, meldet die Straßenverkehrsbehörde. Die entsprechenden Hinweisschilder wurden von den Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofs an die Verkehrsschilder montiert.