Mehrere FFP2-Masken liegen auf dem Tisch. Foto: pixabay
Mehrere FFP2-Masken liegen auf dem Tisch. Foto: pixabay

Mettmann. Bei Sitzungen des Rates und der Ausschüssen ist die 3G-Regeln einzuhalten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.


Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach der Änderung der Corona-Schutzverordnung vom 23. August 2021 für Sitzungen politischer Gremien ( § 4 Abs. 2 Nr. 1 Corona-Schutzverordnung) nun die 3G-Regel zum Tragen kommt.

„Das bedeutet, dass der Zutritt zu Rats- und Ausschusssitzungen nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete gestattet ist“, so die Verwaltung. Ein entsprechender Nachweis (negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) müsse mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

„Dies gilt bereits für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, die am Mittwoch, 25. August, um 17 Uhr im Rathaussaal eröffnet wird.“

Im Rathaus bestehe weiterhin Maskenpflicht. Am Sitzplatz dürfe die Maske abgelegt werden. „Die allgemeinen Hygiene-und Abstandsgebote müssen bitte auch weiterhin eingehalten werden“, so die Stadt.