Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Nachdem die Stadt übergangsweise nach Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung NRW für diese Woche im Hallenbad und in der Stadtbibliothek die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher verlängert hatte, wird diese Regel mit Beginn der Osterferien am 11. April aufgehoben.

Da die Schülerinnen und Schüler nur noch in dieser Woche regelmäßig getestet werden und die Testungen in den Schulen nach den Osterferien ganz wegfallen, wird der Zutritt mit Ferienbeginn wieder ohne 3G-Nachweis möglich sein.

Allerdings gilt in beiden Einrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht. Im Hallenbad werden Besucherinnen und Besucher gebeten, vom Eingangsbereich bis zu den Umkleiden einen Mundschutz zu tragen. In der Stadtbibliothek kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.

Diese Regelung gilt zudem ab dem 11. April einheitlich für alle städtischen Gebäude. Das heißt, dass weder für den Besuch des Rathauses noch anderer städtischer Einrichtungen ein 3G-Nachweis erforderlich ist. In allen Dienstgebäuden gilt jedoch die Maskenpflicht. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.