Mettmann. Aufgrund der anhaltenden Diskussion über die geplante mögliche Ansiedlung eines Nahversorgers in der Kirchendelle in Metzkausen haben die Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handelsverband NRW um ein Gespräch bei Bürgermeister André Bär gebeten. Sie informierten sich über den aktuellen Stand des Vorhabens und das weitere Verfahren.
Bürgermeister Bär erläuterte, dass im Fach- sowie im Haupt- und Finanzausschuss eine politische Mehrheit grundsätzlich für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans und damit für die weitere planerische Betrachtung eines Nahversorgungsstandortes an der Hasseler Straße votiert habe. Eine endgültige Entscheidung über die Flächennutzungsplanänderung soll der Rat in seiner Sitzung am 13. Oktober treffen.
Marcus Stimler, Leiter der IHK-Zweigstelle Velbert, und Björn Musiol, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW in der Geschäftsstelle Wuppertal, machten erneut deutlich, dass sie die Ansiedlung eines weiteren Supermarktes an diesem Standort kritisch sehen. Sie befürchten negative Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Nahversorgungsstrukturen. „Die Frage ist nicht allein, ob ein weiterer Supermarkt planungsrechtlich möglich ist. Wir müssen uns auch fragen, welche Folgen eine solche Entscheidung für Ihre Innenstadt und Ihre Händler hat“, betonten Stimler und Musiol.
Bürgermeister André Bär teilt diese grundsätzlichen Bedenken und spricht sich deshalb auch gegen die
Ansiedlung eines weiteren Nahversorgers in der Kirchendelle aus. Technischer Dezernent Tobis Janseps und Stadtplanerin Anne Havlat erläuterten, dass die im bisherigen Verfahren eingegangenen Einwände und Stellungnahmen umfassend geprüft und abgewogen worden seien. Aus ihrer Sicht würden sich auf Ebene der Flächennutzungsplanung daraus keine fachlichen oder rechtlichen Gründe ergeben, die einer
Darstellung dieses Standortes entgegenstehen.
Aussagen oder Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung einzelner bestehender Betriebe gebe es nicht. Denn
Gegenstand des laufenden Verfahrens sei die städtebauliche und einzelhandelsbezogene Bewertung einer möglichen Entwicklung an der Hasseler Straße, so Havlat und Janseps. Stimler und Musiol forderten für die weitere Planung ein Verträglichkeitsgutachten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Damit müsse das konkrete Vorhaben und insbesondere dessen Auswirkungen auf die bestehenden Nahversorgungsstandorte untersucht werden. Ein entsprechendes Gutachten sei geplant, erklärte Havlat.
Grundlage eines zusätzlichen Nahversorgers ist eine von der Stadt in Auftrag gegebene Teilfortschreibung des
Einzelhandelskonzepts. Darin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im Lebensmittelbereich zusätzlicher
Entwicklungsspielraum besteht. Im Rahmen der Untersuchung wurden zugleich die räumlichen
Entwicklungsmöglichkeiten betrachtet. Der Bereich an der Hasseler Straße wurde dabei als geeigneter Standort für eine entsprechende Entwicklung bewertet. Die Teilfortschreibung beantworte zunächst eine
übergeordnete Frage nach der Versorgungssituation und den städtebaulich geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten. Sie ersetze nicht die Prüfung der Verträglichkeit eines späteren
konkreten Einzelhandelsvorhabens, so Janseps. Größe, Verkaufsfläche, Sortimentsstruktur und die daraus
resultierenden Auswirkungen eines konkreten Marktes stünden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung noch nicht abschließend fest. Diese Fragen würden Gegenstand der weiteren Planung und einer Verträglichkeitsuntersuchung.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen an der Hasseler Straße tatsächlich ein Nahversorger realisiert werden kann, werde daher nicht allein durch die jetzt anstehende Änderung des Flächennutzungsplans
entschieden. Die konkrete Ausgestaltung und ihre städtebauliche Verträglichkeit würden erst im weiteren
Verlauf der Planung geprüft.
Bis zur Ratssitzung wollen sich IHK und Handelsverband mit einem gemeinsamen Schreiben an die Ratsfraktionen wenden und ihre Bedenken zu einer möglichen Ansiedlung eines Nahversorgers darstellen.
Bis zur Ratssitzung wollen sich IHK und Handelsverband mit einem gemeinsamen Schreiben an die Fraktionen wenden und ihre Bedenken gegen eine mögliche Ansiedlung eines Nahversorgers in der Kirchendelle darstellen.
Zu einem Dialog zur Kirchendelle lädt die Mettmanner FDP am 11. Oktober ab 14 Uhr ein. Treffpunkt ist am Kreisverkehr/Wendehammer in der Spessartstraße. Von dort soll ein gemeinsamer Spaziergang durch die Kirchendelle und die betroffenen Flächen stattfinden. „Es soll ausdrücklich eine Einladung an Befürworter und Ablehner sein, um keinen Charakter einer Demo zu geben, sondern den Austausch auf Augenhöhe sicherzustellen. Wir bitten daher alle Besucher, von der Mitnahme von Plakaten und ähnlichem abzusehen. Jeder darf gerne seine Sichtweise und Argumente deutlich machen“, so Thomas Sterz.


