Der Recyclinghof in Mettmann. Foto: Kreisstadt Mettmann
Der Recyclinghof in Mettmann. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf dem städtischen Recyclinghof die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. 

Um das vollständige Angebot des Recyclinghofes weiterhin sicher anbieten zu können, sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Gelände des Recyclinghofes ab sofort verpflichtend, teilt die Stadtverwaltung mit.

Es sei insbesondere bei verstärktem Besucheraufkommen nicht möglich, immer die entsprechenden Abstände einzuhalten. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.