Mettmann. Die Stadt Mettmann hat beschlossen, Elternbeiträge zu erstatten, sofern Kinder Einrichtungen nicht mehr besuchen können.
Durch die Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Offenen Ganztagsgrundschulen erreichen das Jugendamt der Stadt Mettmann derzeit verstärkt Nachfragen bezüglich der Erstattung von Elternbeiträgen, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung.
Die Stadt hat nunmehr beschlossen, dass die Elternbeiträge für alle Kinder, die diese Einrichtungen nicht mehr besuchen können, Anfang April für den von der Landesregierung festgelegten Zeitraum vom 16. März bis zum 19. April in der Höhe eines Monatsbeitrages erstattet werden.
Die Stadt bittet die Erziehungsberechtigten, die Überweisungen beziehungsweise Einzugsermächtigungen für diese Beiträge nicht auszusetzen. Sollte der festgelegte Zeitraum nicht ausreichen, erfolgt eine gesonderte Mitteilung der Stadt. Dies gilt ebenfalls für die Verpflegungskosten in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Eine Beantragung der Erstattung beziehungsweise des Verzichts auf die Erhebung der Elternbeiträge muss nicht gesondert erfolgen.
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