Kinderreisepässe liegen bereit. Foto: pixabay
Kinderreisepässe liegen bereit. Foto: pixabay

Mettmann. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice machen darauf aufmerksam, dass es zurzeit „sehr lange“ dauern kann, bis neu beantragte Reisepässe ausgestellt werden.


Die Wartezeit für einen Reisepass beträgt zurzeit bis zu acht Wochen, bis er von der Bundesdruckerei in Berlin nach Mettmann geschickt und dem Antragsteller ausgehändigt werden kann. Da die Sommerferien am 26. Juni beginnen, sollte man am besten jetzt prüfen, wenn man ins Ausland reisen möchte, ob der Reisepass noch gültig ist, empfehlen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice.

Wer einen neuen Reisepass für sich oder seine Kinder braucht, solle laut Stadtverwaltung das Folgende beachten:

Der Antrag auf einen Reisepass persönlich muss gestellt werden.

Wird der Reisepass von Personen unter 18 Jahren beantragt, müssen beide Erziehungsberechtigte den Antrag (Download Zustimmungserklärung) unterschreiben. Ferner muss eine Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden. Alleinerziehende müssen dies mit einer Negativbescheinigung (Jugendamt) oder durch ein Scheidungsurteil, in dem die elterliche Sorge geregelt ist, bei Antragstellung vorlegen.

Für den Antrag sind der Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich, denn seit dem 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem maschinenlesbaren Chip versehen. Auf diesem Chip sind die biometrischen Daten (Gesichtsfeld) sowie die elektronischen Fingerabdrücke (seit 1. November 2007) des Passinhabers gespeichert.

Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben zehn Jahre; bei jüngeren Personen ist der Pass sechs Jahre gültig. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt ab 24 Jahren 60 Euro und unter 24 Jahren 37,50 Euro.