Der Bereich um die Kirche Freiheitstraße in der Mettmanner Innenstadt. Foto: Volkmann
Der Bereich um die Kirche Freiheitstraße in der Mettmanner Innenstadt. Foto: Volkmann

Mettmann. Der stationäre Einzelhandel in den Innenstädten steht vor großen Herausforderungen. Während der Onlinehandel weiter Marktanteile gewinnt, belasten steigende Betriebsund Personalkosten sowie Nachwuchs- und Nachfolgeprobleme viele Betriebe zusätzlich. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an attraktive Stadtzentren deutlich verändert: Wo früher der Einzelhandel selbst die Menschen in die Innenstadt zog, sind heute Veranstaltungen und Events notwendig, um Frequenz zu schaffen und Umsätze zu sichern.


Mettmann verfügt als Mittelzentrum, umgeben von mehreren Großstädten, weiterhin über ein überdurchschnittlich gutes Einzelhandelsangebot. Die Galerie Königshof sorgt für zusätzliche Kundenfrequenz in der Innenstadt, zudem ist die Nahversorgung mit insgesamt zehn Lebensmittelmärkten sehr gut aufgestellt. Dennoch verzeichnet auch Mettmann
Kaufkraftabflüsse – ein für Mittelzentren in der Nähe von Oberzentren übliches Phänomen.

Um den stationären Einzelhandel in der Stadt langfristig zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln, sind aktuelle rechtliche und planerische Grundlagen erforderlich. Das derzeit gültige Einzelhandelsgutachten stammt aus dem Jahr 2017. Zwar wurden einzelne Festlegungen zu Sortimenten und zur Innenstadt im Rahmen von Teilfortschreibungen angepasst, aus Sicht der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings fehlt jedoch eine umfassende Analyse sowie konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Innenstadt als zentralem Versorgungs- und Aufenthaltsort.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft in den vergangenen zehn Jahren empfiehlt die Verwaltung daher, ein neues Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird der Politik im Ausschuss für Wirtschaft und Kultur vorgelegt, der am Dienstag, 17. Februar, um 17 Uhr im Rathaus tagt.

Bei der Erstellung des Gutachtens sollen die wesentlichen Einzelhandelsakteure in der Stadt sowie die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt werden – noch bevor ein Entwurf in den politischen Gremien beraten wird. Nach konstruktiven Gesprächen mit dem Handel sieht die Verwaltung darin klare Vorteile: Die Händler verfügen über wertvolle Expertise und können unter anderem auf Basis moderner Erfassungssysteme wie Kundenkarten oder Apps relevante Daten beisteuern. Die Träger öffentlicher Belange können vergleichbare kommunale Entwicklungen einbringen.

„Ein neues Einzelhandelsgutachten ist der richtige Weg, um offene Fragen zu klären und den Einzelhandelsstandort Mettmann zukunftsfähig aufzustellen“, ist Bürgermeister André Bär überzeugt: „Ziel ist es, Mettmann als lebendige und lebenswerte Stadt zu stärken, in der die Menschen gern einkaufen.“

Sofern der Rat dem Verwaltungsvorschlag zustimmt, werden Angebote geeigneter Gutachterbüros eingeholt und konkrete Kosten ermittelt.