En Schild weist auf die Änderung hin. Foto: Kreisstadt Mettmann
En Schild weist auf die Änderung hin. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Der Tannisberg ist ab sofort Teil der innerstädtischen Fußgängerzone. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.


Damit hat die Verwaltung einen Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität umgesetzt. Das bedeutet, dass dieser Bereich nur noch während der Anlieferzeiten werktags von 8 bis 10 und von 18 bis 20 befahren werden darf.

Außerhalb dieser Zeiten ist der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich Fußgängern
vorbehalten.