Mettmann. Am Donnerstagnachmittag ist eine 61-Jährige durch einen „Schockanruf“ um eine geringe fünfstellige Bargeldsumme betrogen. Die Polizei ermittelt und mahnt zu Vorsicht.
Laut Polizei kam es gegen 14.40 Uhr zu dem Vorfall. Die 61-Jährige erhielt einen Anruf von ihrer angeblichen Tochter. Die Anruferin schilderte unter Tränen, dass sie einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. „Anschließend wurde das Gespräch an einen vermeintlichen Polizeibeamten und im späteren Verlauf an einen angeblichen Staatsanwalt übergeben, welche der geschockten Seniorin eindringlich vermittelten, dass sie nur mittels einer fünfstelligen Kaution eine sofortige Untersuchungshaft ihrer Tochter abwenden könne“, berichtet die Polizei.
Die 61-Jährige hob bei ihrer Hausbank einen „geringen fünfstelligen Betrag“ ab und brachte das Bargeld zum Haupteingang des Amtsgerichtes Mettmann an der Gartenstraße.
„Gegen 17:20 Uhr erschien ein Mann, welchem sie das Bargeld übergab“, so die Polizei zum Tatablauf. Der Unbekannte habe vorgegeben, noch einige Formulare ausfüllen zu müssen und entfernte sich fußläufig in Richtung Ringstraße. Als der Mann nach längerer Wartezeit nicht zurückkehrte und die Anrufer über die zuvor übermittelte Telefonnummer nicht mehr erreichbar waren, rief die Seniorin die Polizei.
Der Geldabholer konnte trotz einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung der Beamten im Umfeld nicht mehr angetroffen werden. Die Seniorin hat den Abholer laut Behörde folgendermaßen beschreiben:
- circa 30 Jahre alt
- circa 170 cm groß
- kräftige Statur
- dunkle Haare
- Bart
- bekleidet mit einem weißen T-Shirt und einer schwarzen Hose
- trug einen Mundschutz
Die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen und bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben zu der Identität oder dem Verbleib des Geldabholers tätigen können, sich jederzeit mit der Polizei Mettmann, Telefon 02104 982 6250, in Verbindung zu setzen.