
Mettmann. Seit dem vergangenen Jahr ist die Stadt Miteigentümer derGewerbeimmobilie Ötzbachstraße 1. Der Plan, in den Räumen der ehemaligen Agentur für Arbeit geflüchtete Menschen unterzubringen, weil die städtischen Unterkünfte belegt sind, ist nach Auffassung des Miteigentümers, der dort eine Autolackiererei betreibt, nicht rechtmäßig. Eine Auffassung, die von der Verwaltung nicht geteilt wird.
Die Stadt hatte dem Miteigentümer angeboten, seinen Teil der Immobilie abzukaufen. Doch der rief einen Kaufpreis auf, der doppelt so hoch ist wie das Ergebnis des Wertgutachtens, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Im vergangenen Jahr hat die Stadt mit der Diakonie einen
Mietertrag unterzeichnet, damit in der Halle im Untergeschoss des Gebäudes die Tafel, die dringend eine neue Bleibe suchte, einziehen kann. Die ersten Arbeiten für den geplanten Umzug sind angelaufen, auch mit Hilfe von Bürgermeister André Bär, der mitanpackte. Der
Miteigentümer zog daraufhin vor Gericht. Er wollte, dass alle Bautätigkeiten in der Ötzbachstraße (sowohl zum Umbau für die Tafel als auch für die Nutzung der oben liegenden
Stockwerke als Sammelunterkunft) bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage unterbleiben.
Im Rahmen eines Vergleichs kam es am heutigen Montag, 9. Februar, zu folgender Einigung vor Gericht: Die Räumlichkeiten, die für die Tafel vorgesehen sind, können ohne Verzögerung weiter umgebaut werden, sodass es dort zu keiner weiteren Verzögerung kommen wird. Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der oberen Stockwerke des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft, vor allem des ersten Stockwerks, wird kurzfristig eine Eigentümerversammlung nach WEG-Recht einberufen, in der die Möglichkeiten einer Nutzung für diese Fläche umfassend erörtert werden sollen.
Bis es hier zu einer endgültigen Klärung kommt, wird das Haus von der Stadt nicht als Sammelunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt.

