Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Metzkausen. Foto: André Volkmann
Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Metzkausen. Foto: André Volkmann

Mettmann. Die Stadt Mettmann darf im Herbst keine zusätzliche Klasse der Jahrgangsstufe 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium bilden.


Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 4. Juni entschieden und den auf die Verpflichtung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erteilung der hierzu erforderlichen Genehmigung gerichteten Eilantrag der Stadt
Mettmann abgelehnt. Das teilt die Mettmanner Stadtverwaltung mit. Der Beschluss liegt dort aber noch nicht vor.

Aus der Presseerklärung des Gerichts sind aber schon erste Leitlinien der Begründung zu entnehmen: Die Bezirksregierung habe ihre Entscheidung auf falsche Argumente gestützt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hätte für die Bildung einer Mehrklasse die erforderliche Anzahl an Schülern, 144, erreicht werden müssen. Diese wurde jedoch knapp verfehlt.

„Eine inhaltliche Stellungnahme der Stadt zu den tragenden Gründen kann noch nicht erfolgen, da die vollständige Begründung noch nicht vorliegt“, hieß es aus dem Rathaus.