Mettmann. Bis auf weiteres wird laut Corona-Schutz-Verordnung auch auf Wochenmärkten wieder ein erweitertes Sortiment zugelassen, das über die Lebensmittel- und Grundversorgung hinausgeht.
Damit dürfen auch in Mettmann ab Mittwoch, 29. April, beispielsweise wieder Kurzwaren, Schuhe, Staubsaugerzubehör oder Accessoires angeboten werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Allerdings gilt dies zunächst nur für die sogenannten Dauerbeschicker, die regelmäßig auf dem Mettmanner Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag vertreten sind. „Fliegende Händler sind vorerst nicht zugelassen“, betont Andrea Kotthaus, Leiterin des Mettmanner Rechts- und Ordnungsamtes.
Das hat vor allem damit zu tun, dass selbstverständlich auch auf dem Wochenmarkt die gültigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. „Hierfür mussten auch einige Veränderungen bei der Aufstellung vorgenommen werden, damit sowohl die Marktbeschicker als auch die Besucherinnen und Besucher bestmöglich geschützt werden können“, erklärt Andrea Kotthaus.