Grund- und Förderschülern sowie Schülern in Abschlussklassen wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Foto: pixabay
Grund- und Förderschülern sowie Schülern in Abschlussklassen wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Nach den Bund-Länder-Beratungen hat das NRW-Schulministerium das Konzept für den Schulunterricht ab dem 22. Februar vorgestellt.

In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 22. Februar neue Regelungen für Schulen. Schrittweise will das NRW-Schulministerium nun den Unterricht wieder öffnen, jedoch weiterhin unter Beobachtung des Infektionsgeschehens. Während für weitere Teile des alltäglichen Lebens noch keine Lockerungen beschlossen worden sind, hat man den Ländern auf dem vergangenen Corona-Gipfel Spielräume für den Bildungssektor gewährt.

„In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden“, heißt es vom NRW-Schulministerium. Man wolle von den eingeräumten Möglichkeiten „verantwortungsvoll Gebrauch machen“. Sobald sich die Infektionslage weiter entspanne, werde man auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden, so das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen

Ab Montag, 22. Februar, wird für die Primarstufe ein Wechselunterricht eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen laut Schulministerium möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht erhalten. Dabei seien konstante Lerngruppen zu bilden. Unzulässig seien dabei unter anderem Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten. Wie das Modell konkret ausgestaltet wird, können die Schulleitungen entscheiden.

Das NRW-Schulministerium erläutert zudem: „Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.“

Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Kinder, deren Eltern im Distanzunterricht keine Betreuung ermöglichen können.

Präsenzunterricht für Abschlussschüler

Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden nach dem 22. Februar weiterhin vorerst auf Distanz unterrichtet. Für Schüler der fünften und sechsten Klassenstufen werde auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Zudem gibt es Ausnahmen für Kinder, die zu Hause nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können – diese dürfen unter Aufsicht in der Schule Aufgaben bearbeiten.

Schüler der Abschlussklassen kehren in den Präsenzunterricht zurück. Grundsätzlich werde dann in voller Klassenstärke unterrichtet. Allerdings: „Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind“, so das NRW-Schulministerium.

Ziel bleibe, eine „ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern“. Für die Schülerinnen und Schüler könne es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen, so das Schulministerium. Auch ein Hybrid-Unterricht sei, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Den Schulen werden Gestaltungsfreiheiten für die Durchführung eingeräumt.

Zulässig ist auch wieder der Sportunterricht, jedoch unter Beachtung einige Hygienemaßnahmen. So solle der Unterricht laut Schulministerium, falls es die Wetterlage ermöglicht, im Freien stattzufinden. In der Sporthalle sei grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden“, so das Ministerium.

Für den Infektionsschutz an den Schulen gelten weiterhin de bestehenden Corona-Regelungen. Zudem werden FFP2-Masken in den Schulen verteilt sowie die Testmöglichkeiten erweitert.

Das NRW-Schulministerium teilt zudem mit: „Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf der Grundlage des Beschlusses mit einem Vorlauf von zehn Wochentagen ab Montag, 22. Februar, zur Umsetzung kommen.“