Statt vor Ort im Auditorium lernen Studierende aufgrund der Corona-Lage zu Hause. Foto: pixabay
Statt vor Ort im Auditorium lernen Studierende aufgrund der Corona-Lage zu Hause. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Aufgrund der Corona-Situation haben die Hochschulen in NRW im Laufe des Wintersemester auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen müssen. Das Land steuert den Einschränkungen im Prüfungsbetrieb nun mit einer neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung gegen.

Studierende an den NRW-Hochschulen spüren die Auswirkungen durch die Coronavirus-Pandemie im Lehr- und Lernbetrieb, insbesondere bei den Prüfungen. Das Land Nordrhein-Westfalen schafft nun rechtliche Rahmenbedingungen, um trotz der anhaltenden Corona-Belastungen für die Hochschulen und Studierenden den Weg für ein erfolgreiches Studium unter Pandemie-Bedingungen zu zu ebnen.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat daher, wie schon für das Sommersemester 2020, eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen.

„Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst“, heißt es aus dem NRW-Ministerium. So werde etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, außerdem werde unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt.

Planungssicherheit will das Land dadurch bieten, dass die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung nicht nur für das aktuelle Wintersemester, sondern bis zum 1. Oktober 2021, also auch für das Sommersemester 2021, gilt.

Pfeiffer-Poensgen: Pandemie verlangt Studierenden Flexibilität und Anpassungsbereitschaft ab

„Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen; den Hochschulen und Studierenden verlangt sie viel Flexibilität und Anpassungsbereitschaft ab. Das Ziel der Landesregierung ist, dass den Studierenden unter Corona-Bedingungen möglichst keine Nachteile entstehen. Aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens haben wir zur Planungssicherheit daher bereits jetzt entschieden, die Geltungsdauer der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung auch auf das Sommersemester 2021 auszuweiten“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft konkretisiert:

Mit der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt die NRW-Landesregierung den Hochschulen aktualisierte Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung: Insbesondere Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen werden, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, wieder flächendeckend ermöglicht.

Darüber hinaus hat die Landesregierung die individualisierte Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 erneut um ein Semester erhöht. Mit dieser Erhöhung schafft das Land wiederum die Voraussetzung dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert.

Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Wahlen der Hochschulgremien und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen mithilfe von Onlineverfahren durchgeführt werden können.