Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kommunalkonferenz. Foto: Für die Würde unserer Städte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kommunalkonferenz. Foto: Für die Würde unserer Städte

Düsseldorf/Wülfrath. Das Bundesfinanzministerium hat zum wiederholten Mal die Bedingungen für eine Altschuldenlösung vorgelegt, NRW reagiert darauf bisher als einziges Bundesland nicht. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem auch die Stadt Wülfrath angehört, fordert, dass nun beide einen großen Schritt machen.


Die finanzschwachen Kommunen in Deutschland seien an einem Punkt, an dem sie nie sein wollten, so das Aktionsbündnis: „der Punkt, an dem die Schulden wieder wachsen“. Mit großen Anstrengungen haben die Kommunen ihre Kreditlast um rund 20 Milliarden Euro senken können.

„Durch Zinssteigerungen und Kostenexplosion verschlechtern sich die Bedingungen nun aber so, dass die Schuldenkurve wieder nach oben deutet“, so das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“. Die Kommunen steckten in einer Finanzkrise.

Ein Gesamtdefizit von rund sieben Milliarden Euro in den Haushalten 2023 zeige das  überdeutlich, so die Akteure. „Auf Bundesebene ist eine vorsichtige Reaktion auf diese Lage zu spüren: Der Finanzausschuss des Bundestags treibt das Thema mit Erklärungen und Anfragen voran. Das zuständige Ministerium kündigte eine Fachtagung zu Kommunalfinanzen für den 5. Juli an und legte Mitte April noch einmal seine Eckpunkte für eine Altschuldenlösung unverändert vor. Es bestätigte damit offiziell, zu seinem Angebot zu stehen.“

Nordrhein-Westfalen, das einzige Bundesland ohne Altschuldenlösung, habe sich dazu bisher nicht verhalten, lautet die Kritik des Aktionsbündnisses. „Die Landesregierung kannte die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums bereits im vergangenen Jahr. Dennoch legte sie eine Lösung ohne substanzielle finanzielle Beteiligung des Landes vor und scheiterte damit krachend. Die Verantwortlichen pflegen das Narrativ, der Bund sei daran schuld, und lassen bisher nicht erkennen, dass der für dieses Jahr geplante neue Vorschlag eine große Veränderung mit sich bringt.“

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich finanzschwache Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen haben (mehr als 8,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner), hat daher bei seiner Konferenz in Berlin klare Forderungen an beide Ebenen formuliert.

Forderungen an NRW

„Das bevölkerungsreichste Bundesland muss eine Altschuldenlösung vorlegen, mit der es die übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen (mehr als 100 Euro je Einwohner) komplett übernimmt. Der Bund wird anschließend für die Hälfte davon einstehen. Nordrhein-Westfalen hat also die Chance, seine Kommunen von Krediten in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu befreien. Es selbst muss dafür lediglich einen jährlichen Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen – das ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW kennt.

Dies ist für die Millionen Betroffenen in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich – und auch darüber hinaus: Andere Bundesländer mit finanzschwachen Kommunen haben bereits Altschuldenlösungen gefunden. Diese entfalten ihre volle Wirkung aber nur, wenn es auch den Bundesanteil gibt. Diesen blockiert NRW mit seinem Verhalten bisher und sollte auch aus Solidarität mit Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und dem Saarland endlich den richtigen Weg einschlagen.“

Forderungen an den Bund

„Da die Eckpunkte hinlänglich bekannt sind, muss das Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzesentwurf einbringen. Die Lösung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat brauchen. Deshalb muss der Gesetzgebungsprozess nun beginnen, damit die Altschulden-Übernahme im Bundeshaushalt 2025 erfolgen kann.

An den Altschuldenlösungen des Bundes und des Landes NRW werden sich die finanzschwachen Kommunen selbstverständlich beteiligen. Und sie werden sich ebenso selbstverständlich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass keine neuen Schulden entstehen. Dafür braucht es dann weitere Schritte: eine angemessene Finanzausstattung der Städte und Kreise sowie eine Reform der Förderpolitik. Die Mittel müssen einfach und unbürokratisch abrufbar sein und nach Bedürftigkeit verteilt werden. Bisher landet Fördergeld vor allem bei wohlhabenden Städten und nicht bei denen, die mitten in der kommunalen Finanzkrise stecken“