Ein Netzwerkkabel ist zu sehen. Foto: André Volkmann
Ein Netzwerkkabel ist zu sehen. Foto: André Volkmann

Düsseldorf. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat neue Kriterien für die Breitbandförderung vorgelegt. Diese sieht der Landkreistag NRW kritisch, da sie den Breitbandausbau insbesondere im kreisangehörigen Raum erheblich erschweren.

„Die neuen Voraussetzungen zur Gigabitförderung verlangsamen vor allem den Breitbandausbau im kreisangehörigen Raum und erschweren den Kreisen, eine flächendeckende Versorgung ihrer Gebiete mit Glasfaseranschlüssen aus einem Guss sicherzustellen“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Martin Klein, die Pläne der Bundesregierung.

Mit dem neuen Kriterienkatalog würden insbesondere die Kreise bestraft, die bisher auf einen eigenwirtschaftlichen Ausbau gedrängt haben. „Die Gebiete, die noch nicht an das Gigabitnetz angeschlossen sind und für die Telekommunikationsunternehmen im Markterkundungsverfahren bislang keine verbindlichen Ausbauzusagen gegeben haben, müssen jetzt gefördert werden können“, betonte Klein. „Auf unverbindliche Ankündigungen von Unternehmen können wir uns nicht verlassen.“ Durch die geplante Flexibilisierung des Markterkundungsverfahrens drohe erneutes Rosinenpicken sowie eine weitere Zersplitterung der Fördergebiete.

Auch die Fokussierung auf besonders schlecht versorgte Gebiete bremst nach Ansicht des LKT NRW den Ausbau insbesondere in den nordrhein-westfälischen Kreisen aus. „Wir haben die Sorge, dass vor Oktober kein einziger Förderantrag aus NRW bewilligt werden kann“, warnte Klein. Der Breitbandausbau drohe somit in NRW für 2023 völlig zum Erliegen zu kommen.

Denn die Förderkriterien benachteiligten vor allem halbverdichtete Gebiete und somit den überwiegenden Teil Nordrhein-Westfalens als dicht besiedeltes Industrieland. „Eine Priorisierung besonders schlecht versorgter Gebiete innerhalb eines Bundeslandes ist sicherlich sinnvoll. Gleichwohl dürfen die Förderkriterien nicht dazu führen, den Ausbau im einwohnerstärksten Bundesland auszubremsen“, betonte Klein. Darüber hinaus müsse die Einbeziehung von Unternehmen sowie anderen wirtschaftlichen Faktoren bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden. „Der Glasfaserausbau ist für den Industriestandort NRW und insbesondere für den kreisangehörigen Raum in NRW existentiell, um weiterhin attraktiv für heimische Unternehmen und ausländische Investoren zu bleiben“, erklärte Klein.