Kamen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) NRW hat sich auf ihrer Landesragung für einen Antrag für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) ausgesprochen.
Die 40. Landestagung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) Nordrhein-Westfalen hat des sogenannten Sozialflügels der CDU beschlossen, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufzufordern, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD sowie für einen Ausschluss der Partei aus der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 des Grundgesetzes umfassend zu prüfen.
Die CDA NRW fordert einen strukturierten und rechtssicheren Prüfprozess, der sich insbesondere an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts orientiert, einschließlich der Prüfung der „Potentialität“ – also des “Nachweises, dass die AfD in ihren Zielen oder im Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder entsprechende Bestrebungen zu fördern”, so die CDA.
Die Bundesregierung wird demnach aufgefordert, dem Bundestag und dem Bundesrat zeitnah einen Sachstandsbericht zu den rechtlichen Bewertungen, zur Beweislage und zum weiteren Vorgehen vorzulegen.
Mit dem Beschluss möchte die CDA NRW ihren Anspruch unterstreichen, “einen rechtsstaatlich fundierten Beitrag zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu leisten”.


