Gelsenkirchen. Nachdem sich Bund und Länder im Dezember auf Finanzierungsmodalitäten für das Einführungsjahr des Deutschlandtickets geeinigt haben, haben auch die politischen Gremien des VRR der Einführung des Deutschlandtickets zum Bundesstart zugestimmt. Darauf weist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hin.
Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen Deutschlandticket für den Öffentlichen Personennahverkehr zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement beschlossen.
„Der VRR bereitet bereits seit vielen Wochen gemeinsam mit seinen Partnern im Verbundraum und auf politischer Ebene die schnellstmögliche Umsetzung des Deutschlandtickets vor. Wir werden dabei sicherstellen, dass alle Fahrgäste vom deutschlandweit gültigen Nahverkehrsticket profitieren. Wir rechnen damit, dass es zum 1. Mai einheitlich eingeführt wird. Der Verkaufsstart wird vier Wochen vorher beginnen“, sagt José Luis Castrillo, VRR-Vorstand.
Wer das Deutschlandticket kaufen möchte, sobald es verfügbar ist, kann sich bereits im Ticketshop der VRR App und der Apps der Verkehrsunternehmen im VRR registrieren. Die Verkehrsunternehmen und Vertriebsdienstleister aus dem VRR informieren ihre Abonnenten frühzeitig, wie es mit ihrem jetzigen Zeitticket weitergeht und wie sie bei Interesse in das Deutschlandticket-Abonnement wechseln können. Hierzu planen die Verkehrsunternehmen im VRR, die Abonnements ihrer Kundinnen und Kunden von der Chip-Karte in ein digitales Abonnement zu überführen.
In zahlreichen VRR-Abo-Tickets sind Zusatznutzen, wie beispielsweise die Fahrradmitnahme oftmals bereits enthalten. Mit der Einführung des Deutschlandtickets wird der VRR ein Fahrrad-Monatsticket für 29 Euro anbieten, das zunächst im Verbundraum gilt. Perspektivisch soll es auch ein einfaches Ticket für die Nutzen der 1. Klasse geben.
Auswirkungen auf Tarifstruktur
Die Einführung des bundesweit gültigen Deutschlandtickets wird auch Einfluss auf die bestehende verbundweite Tarifstruktur des VRR und auf den NRW-Tarif haben. Geraden im Bereich Schoko-, Semester- und Sozial-Ticket ergeben sich Anpassungsbedarfe.
Mit der Entwicklung einer konsistenten, landesweiten Tarifstruktur beschäftigt sich eine Arbeitsgemeinschaft unter der Federführung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), in der neben den kommunalen Spitzenverbänden auch die Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW, so auch der VRR intensiv mitarbeiten.