Grundsteuer Erklärung Fragen
Unter anderem weitere Erklär-Videos und Anleitungen sollen beim Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung helfen. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt. Die Nummer bleibt bis Ende Oktober erreichbar.

„Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. „Seitdem haben rund 29.600 Anruferinnen und Anrufer die Hotline genutzt. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“

Die Hotline des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 02113804-1959 erreichbar. Die Hotline des Finanzamts Velbert ist ebenfalls montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar, allerdings unter der Nummer: 02051 47-1959.

Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert.

„Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Kieseler-Thanscheidt. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“