Ein Schild zeigt einen Fußgängerüberweg an. Foto: pixabay
Ein Schild zeigt einen Fußgängerüberweg an. Foto: pixabay

Gelsenkirchen. Der „Fußverkehrs-Check NRW“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW hat sich bei den Mitgliedskommunen des Unterstützungsnetzwerks zu einem beliebten Werkzeug für die Bürgerbeteiligung entwickelt. Der VRR weist auf die Aktion hin. 

Seit 2019 können sich Städte, Kreise und Gemeinden mithilfe dieses Angebots dem Thema Fußverkehr widmen und gleichzeitig die nachhaltige Fortbewegung ihrer Bürgerinnen und Bürger fördern. Nun geht es in die nächste Runde: Ab sofort können Kommunen ihre Bewerbung für die diesjährige Programmteilnahme beim Zukunftsnetz Mobilität NRW einreichen. Bewerbungsschluss ist der 24. Februar.

Das Besondere am „Fußverkehrs-Check NRW“ ist sein Format. Gemeinsame Workshops und Begehungen bringen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik zusammen, um das Gehen in der Kommune attraktiver zu machen. Diese Begehungen auf zuvor abgestimmten Routen bilden das Kernstück.

Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise, die Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW sind. Der „Fußverkehrs-Check NRW“ ist geeignet sowohl für den Einstieg in die Fußverkehrsförderung als auch für die Vertiefung des Themas. Auf Grundlage der Bewerbungen werden landesweit zwölf Kommunen für die Teilnahme ausgewählt.

Die „Fußverkehrs-Checks NRW“ sind ein Angebot des Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Nach den beschriebenen Begehungen vor Ort folgen eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans mit Prioritäten, die gemeinsam von Bürger*innen und Expert*innen erarbeitet werden.

Mit viel Erfahrung begleiten die Planungsbüros Via und Planersocietät diesen Prozess und fassen die Ergebnisse am Ende zu einer Handlungsempfehlung zusammen. Die anschließende Umsetzung ist freiwillig. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät die Kommunen auf Wunsch zur Generierung möglicher Fördermittel.

Die Kosten für die „Fußverkehrs-Checks NRW“ werden vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.