Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Der Landkreistag NRW hält die Ergebnisse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels für völlig unzureichend. Die seitens der Länder und Kommunen in engem Schulterschluss und parteiübergreifend geforderte verstetigte und dynamisierte Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten sei nicht erreicht worden.

Die vom Bund den Ländern zusätzlich zugesagte eine Milliarde Euro reiche nicht aus, um dem massiven Flüchtlingszustrom gerecht werden zu können. Der Präsident des Landkreistags NRW, Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), hält die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels für äußerst unzureichend. Er betont: „Die kommunalen Haushalte können die mit den Flüchtlingen verbundenen Zusatzlasten mit den bislang von Bund und Ländern zugesagten Festbeträgen nicht schultern. Es ist absehbar, dass die ansteigenden Flüchtlingszahlen weitere Aufwendungen auslösen, die weitgehend auf der kommunalen Ebene ankommen.“

Es sei zu bedauern, dass es nicht gelungen sei, den Bund von einer dynamisierten Beteiligung an den Flüchtlingskosten zu überzeugen, die die Anzahl der jeweils Schutzsuchenden berücksichtige. „Es kann doch nicht sein, dass wir ab einer bestimmten Anzahl von Geflüchteten die damit verbundenen Kosten allein über die kommunalen Haushalte lösen sollen.“ Dies könne zu Konflikten mit anderen im Kommunalhaushalt bestehenden Zielsetzungen führen.

Für die Kreise von besonderer Bedeutung sei die vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft. Dies sei mit den von Bund und Land gewährten gedeckelten Beträgen nicht zu erreichen.

„Zumindest muss das Land NRW die von ihm im November 2022 einbehaltenen Bundesmittel uneingeschränkt in vollem Umfang an die Kommunen weiterleiten“, forderte Gericke. Dies gelte auch für die im November für das aktuelle Jahr 2023 vom Bund bereitgestellten Festbeträge. Damit könne jedenfalls dazu beigetragen werden, kurzfristig eintretende Haushaltsschieflagen der Kommunen abzumildern.

Die Vereinbarungen von Bund und Ländern zur Beschleunigung der Asylverfahren, zur Effektivität von Rückführungen, zur Harmonisierung des Asylrechts und zur fairen Verteilung von Flüchtlingen in der Europäischen Union sähen die Kreise skeptisch. Denn hierüber werde schon seit Jahren verhandelt, ohne dass sich hier wirksame Veränderungen für die kommunale Praxis ergeben hätten.