Der Rentenantrag sollte frühzeitig gestellt werden. Foto: pixabay
Der Rentenantrag sollte frühzeitig gestellt werden. Foto: pixabay

Düsseldorf. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist nach wie vor gefragt. Ein Beispiel dafür ist die Rente für besonders langjährig Versicherte. Sie wurde bei ihrer Einführung auch als „Rente mit 63“ bezeichnet.

Mit 24,9 Prozent machte diese abschlagsfreie vorgezogene Altersrente rund jede vierte Altersrente aus, die im vergangenen Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland beantragt wurde. Diese Zahl nannte der Düsseldorfer Rentenversicherungsträger, der knapp vier Millionen Versicherte betreut. Auffällig blieben auch 2022 die regionalen Unterschiede: So betrug der Anteil dieser Rentenart an allen beantragten Altersrenten im Oberbergischen Kreis sogar 35,6 Prozent, in Köln dagegen nur 18,3 Prozent.

Die in der öffentlichen Diskussion immer noch häufig verwendete Bezeichnung „abschlagsfreie Rente mit 63“ ist im Grunde irreführend. Denn die Altersgrenze, ab der Versicherte diese Rente nach 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen können, steigt auf 65 Jahre. Nur wer vor 1953 geboren ist, kann die abschlagsfreie Altersrente ab 63 beziehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird diese Altersgrenze schrittweise um jeweils 2 Monate pro Jahrgang angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.

„Trotz dieser kontinuierlichen Anhebung der Altersgrenzen ist diese Rentenart für viele Menschen nach wie vor sehr attraktiv, insbesondere für gut verdienende Facharbeiter mit entsprechend hohen Rentenansprüchen“, erklärt Karen Perk. Die zuständige Geschäftsführerin der DRV Rheinland weist zudem darauf hin, dass diese Rentenart überwiegend von Männern in Anspruch genommen wird. Von den insgesamt 11.993 Anträgen, die im vergangenen Jahr bei der DRV Rheinland gestellt wurden, entfielen nicht einmal ein Viertel (2.691) auf Frauen. Grundvoraussetzung für diese Rentenart sind mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. „Diese Beitragsjahre erreichen viele Frauen der geburtenstarken Jahrgänge aufgrund ihrer damals typischen Erwerbsbiografien nicht“, erklärt Karen Perk.

Für die Zukunft erwartet die Geschäftsführerin keine generelle Trendwende: „Im Gegenteil! Dadurch, dass die Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres die Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten abgeschafft hat, können viele Versicherte weiterhin voll arbeiten und gleichzeitig ihre Rente ohne Abschläge beziehen“, verdeutlicht Karen Perk die Wirkung der Neuregelung. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen will der Gesetzgeber Anreize setzen, länger zu arbeiten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Wenn davon reger Gebrauch gemacht wird, leistet die Rente in diesen Fällen schon während des Erwerbslebens mehr als ihre ursprüngliche Funktion als Lohnersatz im Alter. Das könnte unsere Rentenkasse zusätzlich belasten und müsste von den anderen Beitragszahlern finanziert werden“, so die Geschäftsführerin.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird häufig mit der Rente für langjährig Versicherte verwechselt. Hier können Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, tatsächlich schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings nicht abschlagsfrei. Auf eine abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte besteht ein Anspruch grundsätzlich erst mit 67 Jahren.