Ein Gullydeckel auf einer Straße. Foto: pixabay
Ein Gullydeckel auf einer Straße. Foto: pixabay

Düsseldorf. Abwassergebühren werden nach Angaben des Verbandes Wohneigentum dieses Jahr in den meisten NRW-Städten doch nicht niedriger ausfallen als bisher. Grund dafür ist ein neues Gesetz der Landesregierung, mit dem bürgerfreundliche Vorgaben des OVG-Abwasserurteils aus Mai 2022 wieder ausgehebelt wurden.

Der Verband Wohneigentum NRW fordert von den Städten mit Blick auf die nahenden Gebührenbescheide, trotz des im Eilverfahren noch im Dezember beschlossenen Landesgesetztes die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts umzusetzen.

Viele Städte in Nordrhein-Westfalen haben bei der Berechnung der Abwassergebühren zum Nachteil der Bürger überhöhte Zinsen angesetzt. Nicht selten haben sie sich von ihren Einwohnern darüber hinaus die Inflation doppelt ausgleichen lassen. „Viele Städte haben durch diese lange zulässigen Bilanztricks Gewinne aus den Abwassergebühren erzielt – das ist aber nicht zulässig“, erklärt Peter Preuß, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Entsprechend hatte das OVG Münster im Mai überraschend deutlich festgestellt: Die Abwassergebühren waren in vielen Fällen zu hoch – im Falle der zugrundeliegenden Musterklage gegen die Stadt Oer-Erkenschwick sogar um 18 Prozent.

Entsprechend groß war der Jubel – denn viele Akteure wie der Verband Wohneigentum hatten die Abrechnungspraxis über Jahre kritisiert. „Das OVG-Urteil war richtungsweisend. Es hat klare Vorgaben für eine angemessene Gebührenkalkulation gemacht. Das hätte die Bürgerinnen und Bürger entlastet“, sagt Verbandschef Preuß. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts hatten auch darauf verwiesen, dass das Land den Kommunen klarere Vorgaben für die Berechnung der Abwassergebühren machen müsse.

„Diesen Auftrag hat die Landesregierung leider falsch verstanden. Im Eilverfahren hat sie mit einem neuen Gesetz die Uhr zurückgedreht und versucht, die Abrechnungspraxis vor dem OVG-Urteil nachträglich zu legitimieren“, kritisiert Preuß. Ausgewiesenes Ziel der Landesregierung sei gewesen, das bisherige Gebührenaufkommen der Städte zu sichern. Deshalb sei nun nicht mehr mit Entlastungen bei den Abwassergebühren zu rechnen.

Entsprechend enttäuscht ist auch der Verband Wohneigentum NRW, der ebenfalls eine Musterklage gegen die Abwassergebühren unterstütz hat: „Das neue Gesetz führt das OVG-Urteil ad absurdum: Die Ministerin behauptet, das Gebührenaufkommen müsste gleichbleiben, damit man das Kanalnetz erhalten und für die Zukunft sichern könnte. Dabei war genau das Gegenteil überhaupt Anlass für das Urteil der Richter. Sie haben klare Vorgaben gemacht, wie Abwassergebühren angemessen berechnet werden.

Diese Vorgaben tauchen im neuen Landesgesetz nicht mehr auf – die Hoffnung auf angemessene Abwassergebühren ist dahin“, ärgert sich Preuß, der jetzt an die Städte appelliert: „Auch mit dem neuen Landesgesetz sollten sich die Kommunen an das OVG-Urteil halten und für die Gebührenberechnung realistische Zinsen ansetzen!“