Gelsenkirchen. Im Rahmen einer Übergangslösung können Inhaberinnen und Inhaber eines Sozialtickets ab August im gesamten VRR-Raum fahren. Eine weitere Änderung könnte dann im Dezember kommen: Dann soll die Deutschlandticket-Lösung – und somit auch ein Preis – feststehen.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr unterstützt eine Deutschlandticket-Lösung für den Bereich des Sozialtickets und Wohngeldempfangende in NRW.
In diesem Rahmen sind auf Landesebene Lösungen in der Diskussion, die voraussichtlich Anfang Dezember 2023 umgesetzt werden können. Für die Übergangszeit kommt der Verbund ab dem 1. August den Nutzerinnen und Nutzern des Sozialtickets (Preisstufe A bzw. kreisweite Gültigkeit) entgegen und weitet die Gültigkeit des Tickets auf den gesamten VRR-Raum aus.
Damit setzt der Verbund kurzfristig einen von allen politischen Fraktionen im VRR getragenen Antrag zu einer fairen Übergangslösung für das Sozialticket um.
Darüber hinaus ist der VRR zusammen mit den anderen NRW-Verbünden und -Tarifgemeinschaften und mit dem NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in enger Abstimmung zur Überführung des bestehenden VRR-Sozialticket-Abonnements in ein Sozialticket-Angebot auf Deutschlandticket-Basis.
Ein finaler Preis steht derzeit noch nicht fest und wird NRW-weit einheitlich mit allen Partnern abgestimmt. Das Ticket soll voraussichtlich im Dezember 2023 umgesetzt werden.