Wuppertal. Nach dem Tod eines Mannes im Polizeigewahrsam am 1. November wird es keine Ermittlungen gegen die Polizeibeamten geben. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.
In den frühen Morgenstunden des 1. November ist ein Mann im Polizeigewahrsam in Wuppertal verstorben. Die Schwester des Mannes erstattet Strafanzeige gegen die Beamten. Es wurde der Vorwurf erhoben, körperliche Einwirkungen durch die Beamten hätten zum Todeseintritt geführt.
Wie die zuständige Wuppertaler Staatsanwaltschaft nun mitteilt, werden keine Ermittlungen gegen die Beamten eingeleitet: „Die genaue Todesursache steht noch immer nicht eindeutig fest“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „Nahe liegt nach dem Obduktionsbericht und den bislang vorliegenden toxikologischen Gutachten eine natürliche Todesursache, die durch ein krankhaft vergrößertes Herz und gegebenenfalls die Einnahme von Drogen begründet ist.
Nach dem Obduktionsbericht ausgeschlossen sei aber eine von der Anzeigenerstatterin angenommene Herbeiführung des Todeserfolgs durch eine Gewaltausübung der eingesetzten Polizeibeamten, so Baumert.
Zu dem Vorfall kam es in der Nacht auf den 1. November nach dem Besuch einer Diskothek während einer Taxifahrt. Der Fahrer des Taxis verständigte die Polizei, weil der inzwischen Verstorbene sich auffällig verhalten habe. Die Beamten brachten den Mann letztendlich unter Zwang ins Polizeigewahrsam. „Unmittelbar nach der Entnahme einer Blutprobe verstarb dieser plötzlich“, so die Staatsanwaltschaft.
Die Schwester habe laut Staatsanwaltschaft angegeben, ihr Bruder habe verschiedene Drogen konsumiert. Bislang vorliegende Ergebnisse der ausgewerteten Blut- und Urinproben wiesen unter anderen Rückstände von Cannabisprodukten, Amphetamin und Cocain aus, so die Behörde. Die Aufnahme von Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft auf Basis der gewonnenen Erkenntnissen abgelehnt.