Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Wuppertal. Im Juni ist ein 35-Jähriger bei einem Polizeieinsatz von einem Beamten mit einer Maschinenpistole erschossen worden. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelte gegen den Polizisten – nun wurde das Verfahren eingestellt.

Am 13. Juni kam es an der Tannenbergstraße in Wuppertal zu dem folgenschweren Polizeieinsatz. Anwohner hatten die Polizei alarmiert, weil er der Hausbewohner randaliert haben soll. Die eingesetzten Beamten hörten Lärm aus der Wohnung, auf das Klingeln öffnete niemand. Die Polizisten entschieden, sich gewaltsam Zugang zu den Wohnräumen zu verschaffen.

Dort trafen die Beamten laut Staatsanwaltschaft auf den 35 Jahre alten Bewohner, der auf die Beamten einen verwirrten Eindruck gemacht und sich in einen Toilettenraum zurückgezogen habe. Der Polizei sei es nicht, den Wohnungsmieter zu beruhigen.

Die Situation eskalierte: Der Mann habe ein Messer nach den Beamten geworfen und Todesdrohungen ausgesprochen, sodann habe er den Toilettenraum verlassen und sei auf die Beamten zugelaufen. Dabei habe der 35-Jährige einen Stock in der einen und einen „anderen Gegenstand“ in der anderen Hand gehalten – zum Schlag erhoben.

Einer der Polizisten gab drei Schüsse aus seiner Maschinenpistole ab. Der 35-Jährige wurde tödlich getroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Wuppertal leitete gegen den 26-jährigen Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags ein. Dieses sei nun eingestellt worden, teilt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert mit. Ein strafbares Verhalten sei nicht festgestellt worden. „Bei dieser Sachlage ist die Schussabgabe und die damit verbundene bedauerliche Tötung des Wohnungsmieters als durch Notwehr gerechtfertigt angesehen worden“, so die Begründung.

Abgeschlossen ist die Sache damit nicht: Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt mitteilt, hätten die Hinterbliebenen des getöteten 35-Jährigen durch einen beauftragten Rechtsanwalt Beschwerde
erhoben. Darüber hat nun der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu
entscheiden.