Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay
Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay

Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Wuppertaler Tafel abgeschlossen und vor dem Schöffengericht Anklage gegen vier Männer im Alter von 33, 34, 36 und 73 Jahren sowie eine 40-Jährige erhoben.


Seit März 2021 laufen die Ermittlungen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehe im Wesentlichen ein hinreichender Tatverdacht, dass ein inzwischen ehemaliger Kantinenleiter und ein aktuell ebenfalls nicht mehr bei dem Verein tätiger Lagerleiter im erheblichem Umfang an den Verein geflossene Lebensmittel- und Sachspenden abgezweigt und diese – teilweise unter Mitwirkung der anderen angeschuldigter Personen – an Dritte verkauft und die eingenommenen Gelder in den legalen
Geldkreislauf überführt haben dürften. Das teilt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert mit.

Konket soll es sich bei den Spenden unter anderen um Schokolade und um FFP-2-Masken handeln, die während der Corona Pandemie an den Verein abgegeben
worden waren, so der Vorwurft der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass ein damaliges Vorstandsmitglied des Vereins von den Machenschaften der vorgenannten Personen gewusst, diese gebilligt und entgegen seiner dem Verein gegenüber bestehenden Verpflichtungen hiergegen nicht
eingeschritten sei.

Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft werden gegen die Angeschuldigten je nach ihrer mutmaßlichen Tatbeteiligung die Vorwürfe der Unterschlagung, der Geldwäsche, der Hehlerei und der Untreue erhoben. Darüber hinaus werde gegen die
40-Jährige der Vorwurf des Subventionsbetruges erhoben, da sie ohne Mitwirkung der anderen Personen zu Unrecht Mittel aus der „Corona-Soforthilfe“ beantragt und erhalten haben soll. Insgesamt sollen die Angeschuldigten durch die ihnen zur Last gelegten Taten Vermögenwerte im unteren sechsstelligen Bereich erlangt haben, so die Strafverfolgungsbehörde.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Amtsgericht Wuppertal zu entscheiden.

Gegen aktuell bei der Wuppertaler Tafel beschäftigte Personen besteht laut Staatsanwaltschaft kein Tatverdacht.