Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen nach dem
tödlichen Verkehrsunfall, der sich am 28. Juni ereignet hat, abgeschlossen und das Verfahren eingestellt.
Am 28. Juni gegen 17.30 Uhr kam auf der Nordbahntrasse zu einem Unfall, bei dem ein 72-jähriger Radfahrer in dem Bereich zwischen der „Lego-Brück“ und dem Tunnel Engelnberg stürzte und verstarb. Weil eine Zeugin gegenüber der Polizei angab, dass sie sich circa 100
Meter hinter der Unfallstelle befunden und eine Kollision zwischen dem Fahrradfahrer und dem Fahrer eines Elektrorollers gesehen habe, wobei der Rollerfahrer im weiteren Verlauf des Geschehens geflüchtet sei, erfolgten intensive Fahndungsmaßnahmen der Polizei. Ein
Zeugenaufruf der Polizei führte zu einem erheblichen Medieninteresse.
„Nach den ersten eilbedürftigen Maßnahmen der Polizei erfolgten die weiteren Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Dem Verkehrskommissariat der Polizei gelang es durch akribische Ermittlungen recht schnell, den Fahrer des Rollers und identifizieren. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Wuppertal erlassener Durchsuchungsbeschluss wurde zeitnah vollstreckt. Der angebliche Unfallverursacher bestritt bei dem polizeilichen Zugriff eine Unfallbeteiligung und gab an, dass der Fahrradfahrer ohne sein Zutun gestürzt sei, eine Kollision der Fahrzeuge habe es nicht gegeben. Erste objektive Erkenntnisse erbrachte dann die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten, mit dessen Hilfe seine genaue Fahrtroute rekonstruiert werden konnte. Anhaltspunkte für die von der Zeugin geschilderte Kollision befanden sich auf dem Gerät nicht. Bei dem Elektroroller handelte es sich um ein Leihgerät, welches bereits von dem Beschuldigten zurückgegeben worden war“, erklärt Oberstaatsanwalt Tilman Baumert.
Den Leihroller hat die Betreiberfirma zur Verfügung für eine kiminaltechnische Untersuchung, wobei ein unfallanalytisches Gutachten durch einen externen Sachverständigen eingeholt wurde. Nach den Ausführungen des Gutachters befinden sich weder an dem Fahrrad
noch an dem Elektroroller Schäden, die auf einen Zusammenstoß der Fahrzeuge zurückzuführen wären. Entsprechende Schäden wären bei einem Zusammenstoß aber wahrscheinlich gewesen. Das gegen den Rollerfahrer geführte Ermittlungsverfahren wurde daher letztlich eingestellt.
„Die genaue Ursache des tödlichen Unfalls konnte nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. Da im Bereich der Unfallstelle ein Gegenstand auf der Trasse lag ist es nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, dass der Fahrradfahrer hierdurch irritiertworden und es wegen eines Ausweich-oder Bremsmanövers zumtödlichen Sturz gekommen ist“, so Baumert.


