Ein Fahrradsymbol ist auf dem Boden zu sehen. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Fahrradsymbol ist auf dem Boden zu sehen. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Zu Beginn der Sommerferien hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags mit den Stimmen von CDU und SPD zwei Sonderprogramme im Verkehrsbereich in Höhe von jeweils 50 Millionen Euro beschlossen.

Dazu erklärt der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU): „Das ist eine zusätzliche Chance für die finanzschwachen Städte des Nordkreises, die eigene Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Und zugleich ist es ein Konjunkturprogramm für das Baugewerbe und Handwerk vor Ort.“

Gefördert werden zum Beispiel die Modernisierung und barrierefreier Umbau von Haltestellen, die Beschleunigung des ÖPNV sowie die schnell umsetzbare Sanierung von Straßen und Radwegen. Sträßer: „Barrierefreie Haltestellen werden immer wichtiger, wenn auch ältere Menschen den ÖPNV nutzen wollen. Und dass viele Straßen und Wege in unseren Städten dringend zumindest neue Asphaltdecken benötigen, ist unübersehbar.“

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent. Lange überlegen dürfen die Städte aber nicht, denn die Mittel sind bewusst auf schnelle Umsetzung ausgelegt. Sträßer: „Wir wollen damit auch die Konjunktur ankurbeln. Es gilt das Windhund-Prinzip. Das heißt, nur wer schnell ist, wird von diesem Programm auch profitieren können. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Städte einige Maßnahmen schon in den Schubladen haben, die in den vergangenen Jahren wegen der klammen Finanzen nicht zum Zuge gekommen sind.“

Das Nordrhein-Westfalen-Programm I beinhaltet konjunkturpolitische Maßnahmen als Ergänzung zum Bundes-Konjunkturprogramm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes.

Der Haushalt- und Finanzausschuss hat am 29. Juni über die konkreten Projekte, die nach § 31 Absatz 2 Satz 1 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 von der Landesregierung eingereicht worden sind, abgestimmt. Dazu zählen das „Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunaler Verkehrsinfrastruktur Straße und Radwege“ sowie das „Sonderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur ÖPNV“, letzteres mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Förderungshöhen betragen jeweils bis zu 90 Prozent.