Teller auf einem Tisch in einer Grundschule. Foto: pixabay
Teller auf einem Tisch in einer Grundschule. Foto: pixabay

Ratingen. Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) haben, können seit einigen Jahren dennoch einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der allgemeinbildenden Schule oder Kindertagesstätte über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ erhalten.

Der Zuschuss umfasst die tatsächlichen Kosten des Mittagessens, so dass kein Elternbeitrag anfällt. Darüber hinaus können zusätzlich Kosten in Höhe von maximal 150 EUR für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Von Bedürftigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden, aber das Einkommen vergleichbar gering ist. Mit dem Landesprogramm wird also Kindern geholfen, deren Eltern über nicht oder geringfügig mehr Einkommen verfügen als bei Zahlung von Arbeitslosengeld II.

Anträge für das Schuljahr 2022/2023 nimmt das Amt für Schulverwaltung und Sport (auch für den Kindergartenbereich) bis zum 10. September 2022 entgegen.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der städtischen Homepage www.ratingen.de oder telefonisch unter 02102 5504025.