Ratingen. Für den 43. Neujahrslauf hatte sich der ASC Ratingen West weitgehend eine Laufveranstaltung unter Normalbedingungen erhofft. Nun kommt es anders: Der Verein regelt nach.
In Erwartung einer entspannteren Pandemielage hatte der ASC schon im Sommer den Antrag für den 43. Ratinger Neujahrslauf am Sonntag, den 9. Januar, mit allen fünf Läufen bei den örtlichen Ordnungsbehörden gestellt und plante eine reguläre Veranstaltung. „Jetzt kommt doch alles ganz anders“, so der ASC. Der Verein sorgt jedoch vor.
„Wir haben lange mit den weitergehenden Vorbereitungen gewartet, um evtl. reagieren zu können. Jetzt müssen wir die Reißleine ziehen und doch umplanen. Oberster Grundsatz ist nun umso mehr, alles zu tun, dass eine pandemiegerechte Veranstaltung durchgeführt werden kann und niemand einen Schaden erleidet. Wir haben uns deshalb entschlossen, keine Räumlichkeiten zu nutzen und alle Personenkontakte auf das absolut Notwendige zu beschränken. Auch werden diese nur im Freien zugelassen. Dementsprechend haben wir unseren Antrag an die Stadt abgeändert und warten nun wir auf die Rückmeldung “, so ASC-Präsident Luder Abs.
Konkret hat der ASC vorgesehen, dass sich alle Teilnehmenden ausschließlich online über die Webseite www.asc-ratingen.de bis Mittwoch, 29. Dezember, für alle fünf Läufe anmelden können. Anschließend werden die Startunterlagen postalisch vom Anmeldedienstleister gegen eine Versandkostenpauschale in Höhe von drei Euro zugestellt. Der frühe Anmeldeschluss sei der sicheren Terminwahrung bis zum Veranstaltungstag geschuldet, so der ASC. Eine Nachmeldung mit persönlicher Abholung der Startunterlagen sei nicht möglich.
„Einzig zulässige Anmeldealternative ist die sogenannte Sammelanmeldung durch Kitas, Schulen, Vereine oder sonstige Gruppen, die dies schon in der Vergangenheit per Email nach vorheriger Absprache getan haben“, erklärt der Verein. Dies sei bis zum 10. Dezember über neujahrslauf@asc-ratingen.de möglich.
Alle Anmelder müssen ausdrücklich erklären, dass sie oder die Starter geimpft oder genesen sind und am Veranstaltungstag entsprechende Nachweise bei sich führen. Ausnahmen gelten nur für Kinder und Jugendliche, die als geimpft oder genesen gelten.
2G-Regel am Veranstaltungstag
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