Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild

Heiligenhaus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch die Städte Heiligenhaus, Ratingen und Mülheim an der Ruhr profitieren davon.


Dazu erklärt der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Jan Heinisch: „Mit dem Belastungsausgleich kommt die Landesregierung ihren Verpflichtungen nach, die Kostensteigerungen für die U3-Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu kompensieren. Für uns haben Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung Vorrang. Trotz der schwierigen Haushaltslage steht das Land daher mit seinen finanziellen Zusagen an der Seite unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende kommen sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen ihrer finanziellen Verantwortung nach – davon profitiert auch die Jugendämter der Städte meines Wahlkreises:

  • Heiligenhaus erhält eine Zahlung in Höhe von 910.542,81 Euro
  • Ratingen erhält eine Zahlung in Höhe von 3.085.737,37 Euro
  • Mülheim an der Ruhr erhält eine Zahlung in Höhe von 7.871.083,34 Euro

Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unseren Städten.“

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.