Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei

Ratingen. Am Donnerstagabend ist an der Kaiserswerther Straße ein Schnellimbiss von bewaffneten Tätern überfallen worden.

Zwei Männer im Alter von 17 und 24 Jahren hat die Polizei am Donnerstagabend festgenommen. Die Beamten stellten das Duo nach einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Schnellimbiss an der Kaiserswerther Straße.

Wie die Polizei berichtet, ereignete sich die Tat gegen 22.50 Uhr. Zwei Männer betraten einen Schnellimbiss im Ratinger Stadtteil Tiefenbroich und gaben sich zunächst als Kunden aus. Einer der Täter – laut Polizei der jüngere – soll ein Messer gezogen und die Herausgabe der Kasseneinnahmen gefordert haben.

Ein Angestellter öffnete eine Kasse und händigte das darin enthaltene Bargeld aus. Das Duo gab sich damit nicht zufrieden: Der Räuber forderte die Herausgabe von weiterem Geld. Auch die übrigen Kassen mussten geöffnet und die Geldscheine ausgehändigt werden. Der zweite Täter blieb währenddessen vor dem Kassenbereich stehen und bedrohte mit einem Messer die übrigen Angestellten sowie einen ebenfalls anwesenden Kunden.

Nach der Tat flüchtete das Duo aus dem Schnellimbiss. Zu Fuß flohen die Täter über die Kaiserswerther Straße in Richtung Lise-Meitner-Straße. Ein Angestellter des Schnellrestaurants verfolgte einen den Täter und gab den eingetroffenen Polizeibeamten einen entscheidenden Hinweis: Er wies auf den in einem Gebüsch versteckten Räuber hin.

Die Beamten nahmen einen 24-jährigen Ratinger widerstandslos fest. Er hatte laut polizei einen Großteil der Tatbeute bei sich. Bei dem 24-Jährigen fanden die Beamten auch das von ihm bei der Tat eingesetzte Messer.

Auf dem Parkplatz eines nahegelegenen Möbelhauses stellten die Beamten dann einen 17-Jährigen. Auch er wurde festgenommen. Bei dem Jugendlichen fanden die Beamten einen weiteren Teil der Tatbeute.

Laut Polizei waren die beiden Männer bereits bekannt und „erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung“ getreten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sollten die beiden Männer wegen des Tatverdachts eines schweren Raubes einem Haftrichter vorgeführt werden.