Die Landesregierung hat ein Luftverkehrskonzept 2030 für NRW angekündigt. Foto: pixabay
Die Landesregierung hat ein Luftverkehrskonzept 2030 für NRW angekündigt. Foto: pixabay

Ratingen. In einem Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet fordert ein Aktionsbündnis – bestehend aus sieben von Fluglärm betroffenen Städten – die Durchführung eines Lärmaktionsplans für den Flughafen Düsseldorf durch das Land NRW.

Gleichzeitig wenden sich die Bürgermeister von Essen, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mülheim/Ruhr, Ratingen und Tönisvorst gegen die geplante Kapazitätserweiterung. Die sieben Bürgermeister weisen darauf hin, dass im Rahmen des aktuell laufenden Genehmigungsverfahrens mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen die Erweiterung eingereicht haben. Diese würden durch die Landesregierung nun „mit großer Sorgfalt“ geprüft, wofür sich die Bürgermeister ausdrücklich bedanken. In dem Schreiben heißt es: „Die intensive Auseinandersetzung zeigt uns, dass die von den Städten und den hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern gegen das Vorhaben vorgetragenen Argumente von Ihnen und den Mitgliedern der Landesregierung ernst genommen werden.“

Statt der Kapazitätserweiterung in Düsseldorf müsse es eine landesweite Luftverkehrsstrategie geben. Insofern sei es zu begrüßen, dass die Landesregierung ein Luftverkehrskonzept 2030 für NRW angekündigt habe. In diesem Konzept, fordern die sieben Bürgermeister, müsse das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen. Dies beinhalte unter anderem Strategien zur Verlagerung von Verkehr auf die Schiene, einen fairen Ausgleich der verschiedenen Interessen und, ganz zentral, einen eigenen Lärmaktionsplan für den Flughafen Düsseldorf.

Die fehlende Lärmaktionsplanung an deutschen Großflughäfen sei bereits durch die Europäische Union gerügt worden. Inzwischen würden für zahlreiche Flughäfen entsprechende Pläne vorliegen bzw. aufgestellt, nur in Nordrhein-Westfalen nicht. Zwar sei es so, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Erlasslage in NRW die Aufgabe, Lärmaktionspläne aufzustellen, den Kommunen zuordnen. Aber bei Flughäfen sei wegen der flächenmäßigen Ausdehnung des Fluglärms und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer Abstimmung zwischen zahlreichen betroffenen Kommunen ein koordiniertes Vorgehen auf Landesebene angezeigt.