
Ratingen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Mobilität kurz StUKKMA hat den gemeinsamen Antrag von CDU, BU, SPD und FDP zum Vorgehen gegen die gewerbsmäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch Flughafen-Parkdienste beschlossen. Damit soll die Stadt einen neuen Weg einschlagen: Statt zunächst eine umfassende Parkraumbewirtschaftung mit einem aufwendigen gesamtstädtischen Konzept vorzubereiten, soll gezielt gegen die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Parkraums vorgegangen werden.
Kern des beschlossenen Antrags ist die Vorbereitung einer Sondernutzungssatzung. Das gewerbliche Abstellen, Bereitstellen oder Verwahren fremder Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum – insbesondere im Zusammenhang mit Flughafen-, Shuttle- oder Valet-Parkdiensten – soll künftig als erlaubnis- und entgeltpflichtige Sondernutzung behandelt werden. Gleichzeitig soll die Verwaltung weitere gewerbe- und bauordnungsrechtliche Instrumente gegen die betreffenden Unternehmen prüfen und einleiten.
„Wir wollen das Problem lösen, aber dafür nicht zunächst ein 400.000 Euro teures Gutachten in Auftrag geben und anschließend möglicherweise mehrere Jahre auf erste Maßnahmen warten“, erklärt Gerold Fahr, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Innenstadtentwicklungsexperte der CDU. „Mit dem Beschluss können wir jetzt einen Weg verfolgen, der gezielt bei der gewerblichen Nutzung unseres öffentlichen Straßenraums, der deutlich über den garantierten Gemeingebraucht hinausgeht, ansetzt und schneller umzusetzen ist.“
Hintergrund ist die seit längerem bestehende Problematik von Flughafen-Parkdiensten, die Kundenfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum im Ratinger Stadtgebiet abstellen. In Gewerbegebieten und an P&R-Stellplätzen wurden bereits Parkscheibenzonen mit einer Höchstparkdauer von zehn Stunden eingerichtet, die spürbare Verbesserungen gebracht haben. In Wohngebieten ist die Situation rechtlich schwieriger, da das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich zum Gemeingebrauch gehört.
Als Alternative stand deshalb bislang eine umfassende Parkraumbewirtschaftung im Raum. Dafür wäre ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erforderlich. Allein das hierfür vorgesehene externe Gutachten ist mit rund 400.000 Euro veranschlagt; Fördermittel stehen nicht zur Verfügung. Nach europaweiter Ausschreibung würde die Erstellung voraussichtlich zwölf bis 15 Monate dauern. Einschließlich Ausschreibung, politischer Beratung und anschließender Umsetzung wäre mit mindestens zwei Jahren zu rechnen, bevor erste Maßnahmen greifen könnten.
Hinzu kommt, dass eine umfassende Parkraumbewirtschaftung erhebliche Auswirkungen auf die Anwohner hätte. Bewohnerparkzonen sind unter anderem mit Gebühren, Antragspflichten und räumlichen Beschränkungen verbunden. Die vier Fraktionen wollen deshalb vermeiden, dass zur Bekämpfung eines gewerblich verursachten Problems zusätzliche Einschränkungen für die Ratinger Bürgerschaft geschaffen werden.
„Es wäre der falsche Ansatz, wegen einiger gewerblicher Anbieter am Ende ganze Wohngebiete mit zusätzlichen Regelungen zu überziehen“, sagt Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der BU. „Nicht die Allgemeinheit soll zu ihren Lasten die Profitziehung aus öffentlichem Straßenraum ermöglichen. Mit dem jetzt beschlossenen Weg nehmen wir diejenigen in den Blick, die diesen öffentlichen Raum für ihr Geschäftsmodell nutzen.“
Der Ansatz der vier Fraktionen setzt deshalb beim Straßen- und Wegerecht an. Zwar gehört das normale Abstellen eines Fahrzeugs im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zum Gemeingebrauch. Davon zu unterscheiden ist nach Auffassung der Antragsteller jedoch die planmäßige und gewinnorientierte Verwahrung und Verwaltung einer Vielzahl fremder Fahrzeuge. Bei den betreffenden Geschäftsmodellen werden Kundenfahrzeuge organisiert im öffentlichen Straßenraum untergebracht, Fahrzeugschlüssel regelmäßig einbehalten und die Abstellorte von den Unternehmen bestimmt.
„Öffentlicher Parkraum ist keine kostenlose Betriebserweiterungsfläche für private Geschäftsmodelle“, betont Dr. Markus Sondermann, Fraktionsvorsitzender der FDP. „Wer fremde Fahrzeuge gewerblich im öffentlichen Straßenraum verwahrt, soll dafür künftig eine Erlaubnis benötigen. Der Ausschuss hat sich damit für einen zielgerichteten Ansatz entschieden, der schneller und voraussichtlich erheblich günstiger umgesetzt werden kann als eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung.“
Mit einer Sondernutzungssatzung könnte die Stadt entsprechende Erlaubnisse regeln und gegebenenfalls auch verweigern. Bei einer gewerblichen Nutzung ohne Erlaubnis kämen zudem ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Den vier Fraktionen ist dabei bewusst, dass eine solche Regelung rechtliches Neuland darstellt und es deshalb auf eine rechtssichere Ausgestaltung ankommt. Auch eine spätere gerichtliche Überprüfung ist nicht auszuschließen. Soweit erforderlich, kann hierfür externe juristische Beratung hinzugezogen werden.
„Dass ein Weg neu ist, darf kein Grund sein, ihn nicht zu gehen“, erklärt Christian Wiglow, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Entscheidend ist, dass wir eine rechtssichere und wirksame Lösung entwickeln, die sich gegen diejenigen richtet, die mit dem öffentlichen Straßenraum Geld verdienen, und nicht gegen die Menschen, die dort wohnen. Der Beschluss gibt der Verwaltung jetzt den Auftrag, genau diesen Weg vorzubereiten.“
Parallel zur Sondernutzungssatzung soll die Verwaltung weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen und nutzen. Dazu gehören insbesondere gewerberechtliche und bauordnungsrechtliche Instrumente. So können etwa gewerberechtliche Maßnahmen gegen unzuverlässige Unternehmen geprüft werden. Ebenso soll in den Blick genommen werden, ob die von einem Gewerbebetrieb ausgelösten Stellplatzbedarfe ausreichend auf eigenen Grundstücken oder privaten Flächen nachgewiesen werden.
„Uns verbindet das gemeinsame Ziel, den öffentlichen Parkraum für die Menschen zu sichern, für die er gedacht ist“, erklären Fahr, Vogt, Sondermann und Wiglow abschließend. „Mit dem Beschluss haben wir die Grundlage geschaffen, vorhandene rechtliche Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen und neue Instrumente mit vertretbarem Aufwand zu schaffen. Wir wollen gegen die Verursacher vorgehen, statt die Ratinger Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen Gebühren und Einschränkungen zu belasten.“
Nicht betroffen seien seriöse Anbieter, die eigene private und bauordnungsrechtlich zulässige Flächen verwenden, so die Fraktionen.
Mit dem Beschluss des StUKKMA ist die Verwaltung nun beauftragt, die Sondernutzungssatzung vorzubereiten, weitere rechtliche Instrumente gegen die Unternehmen zu prüfen und einzuleiten sowie mögliche Kosten für erforderliche externe Unterstützung darzustellen.

