Ratingen. Denn die garantierte EEG-Vergütung läuft immer 20 Jahre nach Betriebsbeginn aus: Dies ist erstmalig am 31. Dezember 2020 der Fall.
Wer vor dem Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen hat, muss sich nun damit befassen, wie die Anlage im kommenden Jahr weiterbetrieben werden kann.
Nun läuft zum 31. Dezember 2020 die garantierte EEG-Vergütung aus. Der Netzbetreiber muss die Energie nicht mehr abnehmen. Zum Thema „Photovoltaik nach der EEG-Vergütung“ informiert die Ratinger Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in einem kostenlosen Online-Vortrag am 20. Oktober ab 18 Uhr. Die Anmeldung ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare möglich. Auf die Möglichkeit dieser unabhängigen Beratung macht die städtische Klimaschutzmanagerin Elena Plank aufmerksam.
Susanne Berger, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Ratingen, hat bereits einige erste Tipps vorab zusammengestellt:
„Zunächst sollte man die Anlage checken: Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetrieb, also sicher und leistungsfähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidung fällt. Eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Fachbetrieb kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht positiv aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenversorgung eine Alternative sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund neun Cent pro Kilowattstunde deutlich weniger als früher.
Es ist auch sinnvoll, die Versicherung zu prüfen: Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovoltaikversicherung. Bestehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung einbeziehen.
Unter bestimmten Voraussetzung ist eine gute Lösung, den Strom im Eigenverbrauch zu nutzen. Den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen, senkt die Stromrechnung. Doch die Umrüstung von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch kann aufwändig sein, und die Zusatzkosten dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Doch letztlich muss hier in jedem Einzelfall genau geprüft werden, was sich rechnet.
Die bisher gesetzlich vorgesehene „Direktvermarktung“ als einzige Möglichkeit der Einspeisung aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als Alternative gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen wird. Dies bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehmen und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbetreiber hier die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten, bevor sie sich entscheiden.“
Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auch unter www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren.