Marion Maxfield von der Lebenshilfe und Christian Jakubczak von der KoKoBe setzen auf die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache. Foto: KoKoBe
Marion Maxfield von der Lebenshilfe und Christian Jakubczak von der KoKoBe setzen auf die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache. Foto: KoKoBe

Ratingen. Die Lebenshilfe im Kreis Mettmann bereitet Menschen mit Behinderung auf ihre erste Kommunalwahl vor.

„Menschen mit Behinderung im Kreis Mettmann wollen mitbestimmen – auch in der Politik“, heißt es von der Lebenshilfe, „und sie haben ein Recht darauf“. Nach der Änderung des Kommunalwahlgesetzes in NRW werden viele Menschen mit Behinderung am 13. September erstmalig an einer Kommunalwahl teilnehmen können. Auf den Wahltermin sind hier alle gut vorbereitet“, sagt Marion Maxfield, Leiterin des Wohnverbundes Langenfeld bei der Lebenshilfe Kreisvereinigung Mettmann.

Zur Unterstützung setzt die Lebenshilfe die Broschüre ‚Einfach wählen gehen!‘ der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen ein. „Die Landeszentrale für politische Bildung stellt in Leichter Sprache alle Schritte einer Wahl verständlich dar“, sagt Christian Jakubczak von der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Mettmann. „Wir nutzen die Broschüre in Leichter Sprache, um unsere Bewohner fit für die anstehende Wahl zu machen. Wählen ist schließlich ein Grundrecht“, sagt Maxfield.

Für viele Menschen mit Behinderung gilt dieses Recht jedoch erst seit 2016. Lange Zeit wurden Menschen, die mit rechtlicher Betreuung leben, von den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen. Das Inklusionsstärkungsgesetz hat diesem Wahlausschluss 2016 ein Ende gesetzt.

„Die Lebenshilfe hat sich lange und erfolgreich für die Abschaffung der Diskriminierung beim Wahlrecht stark gemacht. Wählen heißt teilhaben“, sagt Marius Bartos, Kaufmännischer Geschäftsführer der Lebenshilfe Kreisvereinigung Mettmann.

Im Jahr 2019 hat der Bundestag die ersatzlose Streichung der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse auch im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz beschlossen. Seither gilt das Wahlrecht für alle.

„In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben. Diesen Menschen helfen Informationen in Leichter Sprache sehr.“ Für viele Menschen mit Behinderung im Kreis Mettmann wird der Gang zur Wahlurne eine Premiere sein.