Die Polizei hat im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durchgeführt. Symbolfoto: Polizei
Die Polizei hat im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durchgeführt. Symbolfoto: Polizei

Ratingen. Am späten Mittwochabend haben Polizeibeamte eine 64 Jahre alte Ratingerin gestoppt, die mit ihrem Fahrrad in betrunkenem Zustand eine rote Ampel überfahren hat.


Gegen 22.25 Uhr beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei eine Fahrradfahrerin, die am Lintorfer Markt in Lintorf einen Gehweg befuhr und an einer beampelten Fußgängerfurt die Straßenseite wechselte, obwohl die dortige Ampel Rotlicht zeigte. Daraufhin entschlossen sich die Beamten die Fahrradfahrerin anzuhalten.

Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die 64-jährige Ratingerin nicht nur leicht lallend auf Fragen antwortete, sondern sich zudem nur unsicher und leicht wankend auf den Beinen halten konnte. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab den Wert von etwa 1,6 Promille (0,8 mg/l). Deshalb leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen die Fahrradfahrerin ein. § 316 StGB knüpft bei der Trunkenheitsfahrt an das Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad gilt in diesem Sinne als Fahrzeug. Derjenige, der im Zustand alkohol- oder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, macht sich demnach strafbar. Eine absolute Fahruntauglichkeit liegt bei Fahrradfahrern ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor.

Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Das weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr wurde der Ratingerin bis zur vollständigen Ausnüchterung untersagt. Da die 64-Jährige im Besitz eines Führerscheines ist, erhielt zudem die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von dem Vorfall. Dies könnte zur Anordnung einer „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ (MPU) und sogar zum amtlichen Entzug ihrer Fahrerlaubnis führen.