Düsseldorf/Mettmann/Ratingen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Mettmanner Straße (L 239) zwischen der A44 und der A3 beantragt.
Die L 239 verbindet die Städte Ratingen und Mettmann. Im Planungsbereich zwischen der A 44 und der A 3 führt die Mettmanner Straße als enge, historische Straße durch das Schwarzbachtal. Als Erhaltungsmaßnahme wird die in weiten Teilen stark beschädigte Straße in insgesamt 6,50 Meter Breite zweispurig erneuert.
Die Planunterlagen inklusive der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltbelange (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 1. bis einschließlich 30. Juni 2022 zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
- in Mettmann, Amt für Stadtplanung und Vermessung, Neanderstraße 85, 3. OG, Zimmer 315; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 13 bis 15.:30 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17.30 Uhr
- in Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Stadionring 17, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr
Die Unterlagen sind darüber hinaus in diesem Zeitraum auf folgenden Websites einsehbar: Stadt Mettmann sowie Stadt Ratingen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis spätestens 14. Juli 2022 schriftlich Einwendungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf; bei der Stadt Mettmann, Amt für Stadtplanung und Vermessung, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, oder bei der Stadt Ratingen, Stadionring 17, 40878 Ratingen, erheben.