Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) haben, können seit einigen Jahren dennoch einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der allgemeinbildenden Schule oder Kindertagesstätte über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ erhalten. Bild: pixabay
Kinder aus finanziell benachteiligten Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) haben, können seit einigen Jahren dennoch einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der allgemeinbildenden Schule oder Kindertagesstätte über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ erhalten. Bild: pixabay

Ratingen. Die Stadt Ratingen nimmt jetzt Anträge für Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ entgegen. Dieses Programm soll sicherstellen, dass alle Kinder in der Kita oder in der Schule gemeinsam mit den anderen Kindern Mittag essen können. Der Antrag für das laufende Schuljahr muss bis zum 15. September 2023 gestellt werden.


Das Landesprogramm „Alle Kinder essen mit“ hilft finanziell benachteiligten Familien, die aber keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) haben. Unterstützt werden die Familien vor allem dann, wenn sie keine sozialen Leistungen beziehen, ihr Einkommen aber vergleichbar gering ist, wenn sie also nicht mehr oder nicht viel mehr verdienen als den Regelsatz vom Bürgergeld.

Der Zuschuss aus dem Härtefallfonds deckt die tatsächlichen Kosten des Mittagessens, sodass die Eltern nichts bezahlen müssen. Zusätzlich können auch Kosten in Höhe von maximal 150 Euro für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Anträge für das Schuljahr bzw. das Kita-Jahr 2023/2024 nimmt das Amt für Schulverwaltung und Sport bis zum 15. September 2023 entgegen – und zwar auch für Kinder, die noch nicht zur Schule, sondern in die Kita gehen (Adresse: Stadt Ratingen, Amt für Schulverwaltung und Sport, Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen).

Dem Antrag beizufügen sind zwingend Einkommensnachweise der Monate Mai, Juni und Juli, eine Kopie des Mietvertrags bzw. eine vergleichbare Bescheinigung, ein Nachweis über die zu zahlenden Abschläge an den Energieversorger sowie möglicherweise Belege über Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden.

Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es auf der städtischen Website www.ratingen.de unter „Bürgerservice A-Z“, „Förderprogramme des Landes“. Telefonische Auskunft unter 02102 550-