Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Tiere und deren Rassen. Foto: pixabay
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Tiere und deren Rassen. Foto: pixabay

Ratingen. Am 1. Juli wird die Hundesteuer für das Jahr 2023 fällig. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, bittet die Verwaltung um Überweisung unter Angabe des Kassenkontos.

Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 13. Januar 2023 bzw. aus einem eventuell später ergangenen Bescheid.

„Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden“, so die Stadtverwaltung. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Ratingen auf das SEPA-Lastschriftverfahren hin. Bei Erteilung eines Mandats wird die Steuer frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Außerdem wird immer der richtige Betrag gezahlt, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert. Einer Abbuchung kann zudem innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut wird dann eine Wiedergutschrift durchführen.

Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht auf der städtischen Homepage als pdf-Datei zur Verfügung und kann bei Bedarf ausgedruckt werden.

Die Verwaltung kündigt an, in der nächsten Zeit im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchzuführen. Die Aktionen erfolgen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Zudem achtet der Außendienst des Ordnungsamtes auf Hunde ohne Steuermarke.

Wer als Hundehalter keine gültige Steuermarke vorzeigen kann, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.