Die Kommunalwahl findet am 13. September statt. Foto: pixabay
Die Kommunalwahl findet am 13. September statt. Foto: pixabay

Ratingen. Am Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden statt. Per Briefwahl haben bereits rund 18.700 Ratinger ihre Stimmen abgegeben.

In Ratingen können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf vier verschiedenen Stimmzetteln ihr Kreuz machen. Gewählt werden der Bürgermeister der Stadt Ratingen, die Vertreter des Stadtrates, der Landrat des Kreises Mettmann sowie die Vertreter des Kreistags. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen ist bei diesem Urnengang vieles, aber nicht alles anders als sonst. Die Stadtverwaltung hat grundlegende Informationen zur Wahl, ihrem Ablauf und zur Ergebnispräsentation zusammengefasst.

73.254  Ratingerinnen und Ratinger sind wahlberechtigt – alle deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren. Rund 18.700 von ihnen haben schon per Briefwahl gewählt oder ihre Wahlunterlagen beantragt. Das ist Rekord bei einer Kommunalwahl, 2014 zum Beispiel gab es 10.900 Briefwähler.

Wahllokale am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Wahlscheine für die Briefwahl kann man noch bis Freitag, 11. September, beantragen. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Minoritenstraße 2-6, ist an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. Bis dahin kann man auch an Ort und Stelle seine Stimme abgeben. Wer seine Stimmzettel zu Hause hat und nicht sicher ist, ob sie rechtzeitig vor dem Sonntag postalisch zugestellt werden, hat die Möglichkeit, den geschlossenen Umschlag bis Sonntag 16 Uhr persönlich in den Rathausbriefkasten vor dem Gebäude Minoritenstraße 3 (gegenüber dem Hauptgebäude) einzuwerfen.

Am Wahltag selbst sind die Wahllokale in ganz Ratingen wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei der Organisation der Stimmabgabe müssen die in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgelegten Regeln und Schutzmaßnahmen beachtet werden. Grundsätzlich herrscht in den Gebäuden, in denen sich die Wahllokale befinden, demnach Maskenpflicht. „Sollten sich indes Wahlberechtigte weigern, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, sind die Wahlvorstände angehalten, auch ihnen die Wahrnehmung ihres Wahlrechts zu ermöglichen“, so die städtische Verwaltung. Je nach Einzelfall sei dann „mit einem gewissen organisatorischen Aufwand“ zu rechnen. Die Stadt bittet die Wahlberechtigten, sofern möglich, einen eigenen Stift mitzubringen.

Um wählen zu können, reicht im Wahllokal wie auch im Briefwahlbüro die Vorlage des Personalausweises, sofern man im Wählerverzeichnis steht. Die Stadt bittet darum, auch die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen, da sie für die Abwicklung der Stimmabgabe hilfreich ist.

Ergebnisse der Wahlgänge im Internet

Unter www.ratingen.de kann man die Auszählung der Stimmen verfolgen, informiert die Stadtverwaltung. Sobald ein Stimmbezirk ausgezählt und das Ergebnis gemeldet ist, wird auch das aktuelle Zwischenergebnis auf dem Web-Portal der Stadt automatisch aktualisiert. Dabei ist die Reihenfolge der Auszählung vorgeschrieben. Erst sind die Stimmzettel für die Wahl des Landrats an der Reihe, dann diejenigen für den Kreistag, dann folgt die Bürgermeisterwahl und schließlich der Rat der Stadt.

Die Ergebnisse für den ganzen Kreis Mettmann sowie für die anderen kreisangehörigen Städte kann man unter www.kreis-mettmann.de verfolgen. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann die Ratinger und Kreisergebnisse unter der Rufnummer 550-1063 erfragen – am Sonntag in der zeit von 18.30 bis 22 Uhr.

Auf eine Wahlparty wie bei früheren Kommunalwahlen verzichtet die Stadt Ratingen, wie auch der Kreis Mettmann und viele Nachbarstädte. Unter Corona-Bedingungen müsste die Zahl der Besucher streng limitiert werden, man müsste Namen registrieren und selbst den Jubel regulieren, heißt es aus dem Rathaus. „Eine öffentliche Wahlparty ist von ihrem Charakter her ja ein Fest der Demokratie. Die Vorstellung, Bürgerinnen und Bürger abzuweisen, weil die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, widerspricht diesem Gedanken vollkommen“, sagt Wahlleiter Rolf Steuwe.

Am späteren Abend wird man wissen, wie die Wahlen in Ratingen ausgegangen sind und ob zwei Wochen später noch ein Urnengang erforderlich wird. Denn: Wenn bei den Wahlen des Bürgermeisters und des Landrats keiner der Kandidaten am 13. September mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt, gibt es am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.