Ratingen. Das Thema Tempo 30 ist das stetig grüßende Murmeltier des Bezirksausschuss Mitte. Nach jahrelangen Diskussionen und Einzelanträgen von so gut wie jeder Stadtratsfraktion fasste der Bezirksausschuss Mitte 2023 einen konkreten Beschluss zu zahlreichen Straßen im Innenstadtgebiet und den Wohnsammelstraßen in Ost.
Nachdem vorhergehende Beschlüsse teilweise von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises als unzulässig oder nur unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig bewertet wurden, hatte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage die Einschätzungen zusammengefasst. „Die Verwaltung hat dargelegt, dass die Anordnung von Tempo 30 nur in einem engen rechtlichen Rahmen zulässig ist und zudem immer eine Abwägung zwischen Verkehrsfluss des motorisierten Verkehres, ÖPNV-Beschleunigung einerseits und dem Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern ist“, fasst der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Bezirksausschusses Ratingen-Mitte, Gerold Fahr, zusammen.
Um ein weiteres Beschlusschaos zu vermeiden, hatten CDU und BU in einer gemeinsamen Fleißarbeit jede einzelne Maßnahme bewertet und im Rahmen der aufgezeigten Möglichkeiten eine Beschlussempfehlung gegeben. Diese wurden vom Bezirksausschuss letztlich auch einmütig beschlossen.
Leitmotiv war dabei, dass Tempo 30 neben Wohngebieten auch im Kernbereich der Innenstadt, dort wo querende Fußgänger zunehmen, die Innenstadt auch baulich wahrnehmbar beginnt und wo Lücken existieren umgesetzt wird. Der Hauptverkehrsring und die Hauptzulaufstraßen, sowie stark von Buslinien genutzte Straßen bleiben hingegen Tempo 50.
Für die Bruchstraße, Am Pfingsberg und die Eisenhüttenstraße wird anstelle eines streckenbezogenen Tempo 30 nun eine Tempo-30-Zone eingerichtet. „Durch eine Tempo 30 Zone ist es nicht notwendig, nach jeder Kreuzung ein rundes Tempo 30 Schild aufzustellen, die Vorfahrt auf den Sammelstraßen – auch für den Bus – bleibt dabei wie bisher bestehen“ erklärt CDU-Sprecher Claus Köster.
„Das Ziel unserer Fraktionen, eine klare Beschlusslage zu schaffen, wurde erreicht. Wichtig war uns dabei eine für alle Verkehrsteilnehmer akzeptable anstelle einer ideologisch getriebenen Auswahl der Strecken.“ erläutert der BU-Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt.
Claus Köster (CDU) ergänzt: „Die Verwaltung soll nun zügig dort Tempo 30 einrichten, wo es ohne weitere Prüfung möglich ist“. Insbesondere prüfintensive mit baulichen Veränderungen verbundene Maßnahmen sollen nicht weiterverfolgt werden.
Für die Umwidmung der Schleiferstraße zur Fahrradstraße gibt es eine separate Entscheidungsvorlage in der Sitzungsrunde nach den Sommerferien. Die übrigen angedachten Fahrradstraßen sind rechtlich nicht umsetzbar bzw. gingen mit erheblichen baulichen Veränderungen einher.
Im Einzelnen wurde Tempo 30 km/h hier beschlossen:
- Innerster Parkring: als letztes Teilstück die Wallstraße
- Düsseldorfer Straße Teilstück Düsseldorfer Platz bis Wall-/Grabenstraße
- Peter-Brüning-Platz/Kaiserswerther Str. das innerstädtische Stück zwischen Werdener und Lintorfer Straße
Lintorfer Straße zwischen Hauser Ring und Peter-Brüning-Platz - Mülheimer Straße zwischen Oberstraße und Hauser Ring
- Bahnstraße zwischen Graf-Adolf-Straße und Mülheimer Straße
- Graf-Adolf-Straße (bereits umgesetzt)
- Rosenstraße, Brückstraße (einschließlich des Teilstücks Hochstraße zur Verbindung mit dem Wilhelmring), Hubertusstraße, Auf der Aue, Bruchstraße, Am Pfingsberg, Eisenhüttenstraße


