Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen

Ratingen. Das Schiedsamt im Ratinger Schiedsamtsbezirk IV (Hösel/Eggerscheidt) ist neu zu besetzen. Interessierte Personen können sich beim Bürger- und Rechtsamt der Stadt Ratingen melden. Die Schiedsperson wird für eine fünfjährige Amtsperiode vom Rat der Stadt Ratingen gewählt, durch die Leitung des Amtsgerichts erfolgt anschließend die Vereidigung für dieses Ehrenamt.

Aufgabe der Schiedsperson ist es, Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz NRW durchzuführen. Sie wirkt damit auf die außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten wie zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch bei Privatklagedelikten hin (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, da ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt).

Bewerben kann sich jeder, der mindestens 25 Jahre alt ist, jedoch das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen im Schiedsamtsbezirk wohnen und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Neben Geschick in der Verhandlungsführung sollen die Bewerber auch über Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Schreibgewandtheit verfügen. Die für das Schiedsamt erforderlichen Schulungen erhalten Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen (BDS). Die Sach- und Fortbildungskosten sowie ein pauschalierter Aufwendungsersatz werden von der Stadt Ratingen übernommen.

Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, kann sich bis zum 10. Juli beim Bürger- und Rechtsamt der Stadt Ratingen, Postfach 10 17 40 in 40837 Ratingen, schriftlich bewerben. Neben dem Bewerbungsschreiben, in dem die Interessenten ihre Geeignetheit für das Schiedsamt aus eigener Sicht darstellen sollten, ist der Bewerbung ein aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Für Rückfragen steht das Rechtsamt (Tel. 02102-550-3003) zur Verfügung.

Informationen zum Schiedsamt sind auch im Internet unter www.BDS-Duesseldorf.de und www.schiedsamt.de verfügbar.