Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Auch in Ratingen können Bürgerinnen und Bürger mit nachweislichen Hochwasserschäden Soforthilfen beantragen.


Die städtische Verwaltung erklärt: „Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirtschaftsbetriebe und Kommunen unbürokratische und schnelle Soforthilfen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Ergänzend hatte das Bundeskabinett bereits am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen.

Mit den Soforthilfen werden unter anderem Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Hilfsgelder erfolgen durch die Kommunen.“

Antragsvoraussetzung sei der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.

Die Details zur Antragstellung und die Antragsformulare stehen auf der Seite des Landes NRW zum Abruf bereit: www.land.nrw/de/soforthilfe.

Betroffene Ratingerinnen und Ratinger können Anträge ab sofort zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeben (Montag und Dienstag: 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 8 bis 18 Uhr und Samstag: 10 bis 13 Uhr), in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen oder per Post übersenden: Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, „Soforthilfe Unwetterkatastrophe“, Postfach 101740, 40837 Ratingen.

Die Anträge werden laut Verwaltung „schnellstmöglich in der Reihenfolge des Einganges“ bearbeitet.