Ratinger Eltern werden bei den Kita-Beiträgen entlastet. Das kann allerdings noch etwas dauern. Foto: pixabay
Ratinger Eltern werden bei den Kita-Beiträgen entlastet. Das kann allerdings noch etwas dauern. Foto: pixabay

Ratingen. Ratinger Eltern werden bei den Beiträgen für Kita, Kindertagespflege und Ogata im Zeitraum Januar bis Mai dieses Jahres noch weiter entlastet.

Der Rat der Stadt übernahm in seiner Sitzung am 29. Juni eine Erstattungsregelung, die zwischen der Landesregierung NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden ist, ging aber für Ratingen noch weiter: Neben der allgemeinen Halbierung der Beiträge für März bis Mai gewährt Ratingen den Eltern noch eine individuell berechnete Erstattung für die Tage in den genannten drei Monaten, in denen ihre Kinder nicht in der Betreuung waren. Für Januar und Februar mussten Ratinger Eltern ohnehin gar keine Beiträge für die Betreuung bezahlen.

Die sich aufgrund der pandemischen Entwicklung ständig ändernde Situation bei der Kinderbetreuung in Kitas und Schulen wirft immer wieder aufs Neue auch die Frage nach dem Umgang mit den Elternbeiträgen auf. Dann müssen Entscheidungen getroffen und Verfahrensabläufe geändert werden, und zwar auf unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung. So hatte die Landesregierung NRW zwar schon früh Erstattungsregelungen angekündigt, diese jedoch lange Zeit nicht rechtswirksam konkretisiert. Bis vor kurzem war lediglich die Kompletterstattung für den Monat Januar landesweit geregelt.

Rat beschloss eigenverantwortlich Regelung zur Entlastung

Daher hatte der Rat der Stadt Ratingen für Einrichtungen im Stadtgebiet in eigener Verantwortung Regelungen beschlossen: zunächst die komplette Freistellung für Februar, dann die tagesscharf berechnete Erstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten für die Folgemonate der Pandemie-bedingten Notbetreuung.

Die Mitte Juni endlich erfolgte Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden sieht landesweit folgende pauschale Regelung vor: vollständige Erstattung für Februar, Halbierung der Elternbeiträge für März, April und Mai. Seit Anfang Juni gilt in den Kitas wieder der Regelbetrieb.

Der Rat der Stadt hat seine Beschlüsse vom 11. Mai daher auf der Grundlage der landesweiten Regelung angepasst. Das bedeutet: für Februar wie bisher null Elternbeiträge; für März bis Mai zunächst eine Halbierung des normalen Monatsbeitrags für alle, sodann zusätzlich eine anteilige individuelle Erstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage.

Auf die Verpflegungsbeiträge hat die Einigung mit dem Land keine Auswirkungen, da darüber die einzelnen Einrichtungsträger entscheiden. Für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ratingen gilt daher nach wie vor die im Mai beschlossene Regelung, Verpflegungsbeiträge nach tagesscharfer Berechnung zu erstatten, wenn sie in den Pandemie-Monaten nicht in Anspruch genommen wurden. Im Unterschied zu den Betreuungsbeiträgen gilt dies von Februar bis Mai 2021, da die Verpflegung auch im Februar grundsätzlich kostenpflichtig war.

Fahrplan steht – Verwaltung bittet um Geduld

Der Aufwand dieser gerechten individuellen Berechnung ist gegenüber pauschalen Regelungen beträchtlich. Daher bittet die Verwaltung um etwas Geduld. Geplant ist laut städtischer Verwaltung der folgende Fahrplan:

„Bei der Juli-Abbuchung werden neben dem Juli selbst (voller Beitrag) auch die bislang zurückgehaltenen Abbuchungen für Mai (halb) und Juni (voll) durchgeführt, verrechnet mit den pauschalen Erstattungen für März und April (jeweils halber Monatsbeitrag).

In der Regel wird also circa ein anderthalbfacher Monatsbeitrag abgebucht (bei den Kita-Beiträgen entspricht der Abbuchungsbetrag nicht genau dem anderthalbfachen Monatsbeitrag, weil da auch der zeitweise um zehn Stunden reduzierte Betreuungsumfang berücksichtigt werden muss).

Ebenfalls werden bereits mit der Juli-Abbuchung Erstattungen für ganze Monate verrechnet, in denen ein Kind gar nicht in der Betreuung war. Die tageweisen Erstattungen für die Monate März bis Mai werden durch die Verwaltung nach und nach abgearbeitet.“