Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Die Stadt Ratingen entwickelt ihr Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Künstler und Vereine weiter: Der Kreis der Berechtigten wird erweitert, zudem wird das Antragsverfahren unbürokratischer. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Mai hatte Bürgermeister Klaus Pesch das Hilfsprogramm für kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige initiiert. Das Zuschussprogramm, das der Rat der Stadt am 12. Mai beschloss, hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe). Bislang wurden mehr als 50 Anträge gestellt, informiert die Stadt Ratingen. „Es gab einfach keine Erfahrungswerte“, sagt Stadtkämmerer Martin Gentzsch. „Die Erkenntnisse der drei Monate nach der Einführung haben wir dem Stadtrat dargestellt und im Detail Verbesserungspotenziale aufgezeigt.“

Auf dieser Basis hat der Rat der Stadt die Weiterentwicklung des Hilfsprogramms nun beschlossen. Erstens seien nun mehr Branchen förderberechtigt, so die Stadtverwaltung. Bisher gehörten zu diesem Kreis inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen.

Nun kommen folgende Branchen hinzu: Fotostudios mit angeschlossenem Einzelhandel, Catering, sofern mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch Ratinger Kunden generiert werden, Hundesalons, Massagestudios (ausgenommen sind Dienstleistungen sexueller Art),  Saunen, Salzgrotten, Reinigungs- und Wäschereibetriebe, Veranstalter, sofern mehr als 50 Prozent des Umsatzes durch Ratinger Kunden generiert werden, Taxiunternehmen, private Schulen im Sport-, Kultur- und Kunst-Bereich.

Auch die Zuschussvoraussetzungen seien, basierend auf den bisherigen Erfahrungen, angepasst worden, so die Stadtverwaltung. So werden Soforthilfezahlungen von Bund und Land bei der Umsatzermittlung nicht mehr berücksichtigt, da etwaige Rückzahlungen vielfach nicht absehbar sind. Es wurde ein Kriterium eingeführt, das starke saisonbedingte Schwankungen berücksichtigt, und auf die Vorlage gewisser Unterlagen bzw. Angaben wird verzichtet.

Die beschlossenen Änderungen gelten rückwirkend, so ein Hinweis der Stadt. Das bedeutet, dass auch ältere Anträge nach den neuen Fördervoraussetzungen (ggfs. erneut) geprüft werden. Die neuen Antragsformulare sind online abrufbar auf der Homepage der Stadt Ratingen unter www.ratingen.de.