Ratingen. Einige Nachfragen erreichen zurzeit die Steuerabteilung der Ratinger Stadtverwaltung. Sie betreffen die Grundsteuerbescheide, die seit Mitte Januar versandt worden sind.
Wegen der bundesweiten Reform der Grundsteuer ändert sich praktisch für alle Steuerpflichtigen die Höhe der Steuer. Manche zahlen mehr als bisher, andere weniger. Wie das alles zusammenhängt, hat die Stadt in einem Katalog der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammengefasst, der unter www.ratingen.de aufgerufen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze: Die Reform wurde durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen, weil die alte nicht mehr gerecht war. Die Grundbesitzwerte, mit denen die Höhe der Grundsteuer berechnet wurde, waren veraltet. Deshalb wurde der komplette Grundbesitz in Deutschland durch die Finanzämter neu bewertet und an die Städte übermittelt. An diese Werte müssen sich die Städte halten, wenn sie die Grundsteuer berechnen.
Dazu werden so genannte Hebesätze festgelegt. Der Rat der Stadt Ratingen hat sich bei seinem Beschluss zu den Hebesätzen vom Dezember 2024 von zwei Grundsätzen leiten lassen: Erstens sollten die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer 2025 nicht höher sein als die aus dem Vorjahr, zweitens sollte das Wohnen nicht überproportional belastet werden. Deshalb gibt es in Ratingen differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- bzw. Nichtwohngrundstücke.
Die FAQ auf der städtischen Website wurden angelegt, um das extrem aufwendige und komplexe Reformprojekt sowie die jeweiligen Zuständigkeiten möglichst transparent zu machen.