Die Stadt Ratingen weist auf die Hundesteuer hin. Foto: pixabay
Die Stadt Ratingen weist auf die Hundesteuer hin. Foto: pixabay

Ratingen. Die Stadt Ratingen erinnert daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 1. Juli fällig wird.


In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen, auch in den Abendstunden und am Wochenende. Auch der Außendienst des Ordnungsamtes achtet regelmäßig auf Hunde ohne Steuermarke.

Das städtische Amt für Finanzwirtschaft weist auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hin: „Sobald man das SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss man sich um nichts mehr kümmern“, hieß es. „Die Steuer wird frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Man zahlt immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert.“  Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sei kein Risiko verbunden. Einer Abbuchung könne innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut werde eine Wiedergutschrift durchführen.

Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Serviceportal der Stadt Ratingen als PDF-Datei zur Verfügung.

Bei Hundehalterinnen und Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.